© Jim Rakete

 

Familienrecht

Trennung und Scheidung stellen nicht nur einen gravierenden Einschnitt in einer Partnerschaft und eine emotionale Belastung für die Betroffenen dar, sondern ziehen auch zahlreiche Konsequenzen nach sich. Neben den finanziellen Rechten und Pflichten betreffend Unterhalt, Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich muss zudem in Partnerschaften mit Kindern das Sorge- Aufenthaltsbestimmungs- und Umgangsrecht unter besonderer Berücksichtigung der Kindesinteressen geregelt werden.

Um Streitigkeiten nach einer Trennung weitgehend zu vermeiden, beraten wir Sie gerne schon vor einer Eheschließung bezüglich eines Ehevertrages. Aber auch ohne Ehevertrag lassen sich Konflikte oft mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung vermeiden, die wir gerne für Sie aufsetzen. Sollte eine einvernehmliche außergerichtliche Einigung nach der Trennung nicht möglich sein, vertreten wir Sie gerne zielorientiert, kompetent und kostenbewusst vor Gericht.