© Jim Rakete
Presserecht / Medienrecht
Das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit stehen in Konflikt mit dem Interesse des durch die Berichterstattung Betroffenen, sich gegen unwahre oder ehrverletzende Behauptungen in der Presse, im Internet und in anderen Medien wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung wehren zu können. Gegen unwahre Tatsachenbehauptungen besteht in der Regel ein Abwehranspruch des Betroffenen, etwas auf Unterlassung, Gegendarstellung und Richtigstellung. Unter Umständen kommt auch ein Anspruch auf die Zahlung einer Geldentschädigung, häufig Schmerzensgeld genannt, in Betracht. Auch zutreffende Äußerungen dürfen nicht ohne Weiteres verbreitet werden. Insoweit ist stets eine Abwägung der widerstreitenden Interessen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung geboten.
Unsere langjährige Erfahrung im Presse- und Medienrecht, genaue Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung sowie die Kenntnis der spezialisierten Kammern und Senate der deutschen Landes- und Oberlandesgerichte ermöglicht es uns, Sie kompetent zu beraten und ggf. auch gerichtlich zu vertreten.
Scheint sich eine unliebsame Berichterstattung anzukündigen und liegen bereits Presseanfragen vor, führen wir Sie sicher und versiert durch die Krise.