© Jim Rakete

 

Wettbewerbsrecht

Miteinander konkurrierende Unternehmen und auch der Verbraucher werden durch das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) vor wettbewerbswidrigen Handlungen geschützt. Um unlautere Wettbewerbshandlungen handelt es sich etwa bei irreführender Werbung, bei Herabsetzung  von Konkurrenten oder bei Anbieten von Waren oder Dienstleistungen, die eine Nachahmung darstellen.
Wir helfen Ihnen, gegen wettbewerbswidrige Maßnahmen juristisch vorzugehen oder sich gegen ungerechtfertigte Abmahnungen zur Wehr zu setzen.

Auch beraten wir sie bei der rechtlich sicheren Gestaltung von eigenen Werbemaßnahmen oder Online-Auftritten.