23. Mai 2023
Auslistungsanspruch gegen google
Die Kläger forderten gegenüber „google“, es zu unterlassen, die monierten Artikel bei der Suche nach ihren Namen in der Suchergebnisliste aufzuführen und Fotos von ihnen als Vorschaubilder ("thumbnails") anzuzeigen. Google erklärte in dem Verfahren, die Wahrheit der in den verlinkten Inhalten aufgestellten Behauptungen nicht beurteilen zu können. Der BGH legte dem Gerichtshof der Europäischen Union dazu zwei Fragen zur Auslegung von Art. 17 Abs. 1 DSGVO zur Vorabentscheidung vor. Der EuGH entschied daraufhin mit Urteil vom 08.12.2022 – C-460/20, dass der Betreiber der Suchmaschine verpflichtet sei, einem Auslistungsantrag stattzugeben, wenn die eine Auslistung begehrende Person relevante und hinreichende Nachweise vorlege, die ihren Antrag zu stützen vermögen und belegen, dass die in dem aufgelisteten Inhalt enthaltenen Informationen offensichtlich unrichtig seien oder zumindest ein für diesen gesamten Inhalt nicht unbedeutender Teil dieser Informationen offensichtlich unrichtig sei. Hinsichtlich der Vorschaubilder, so der EuGH weiter, sei dem Informationswert dieser Fotos (unabhängig vom Kontext ihrer Veröffentlichung auf der Internetseite, der sie entnommen sind, aber unter Berücksichtigung jedes Textelements, das mit der Anzeige dieser Fotos in den Suchergebnissen unmittelbar einhergeht und Aufschluss über den Informationswert dieser Fotos geben kann) Rechnung zu tragen.
Der BGH entschied daraufhin mit Urteil vom 23.05.2023, Az. VI ZR 476/18, dass es bei einem Artikel bereits an dem notwendigen Bezug zu der Person des Klägers fehle. Hinsichtlich der beiden anderen Artikel hätten es die Kläger versäumt, gegenüber „google“ den ihnen obliegenden Nachweis zu führen, dass die dort enthaltenen Informationen offensichtlich unrichtig seien. Bezüglich der Vorschaubilder hat der BGH die Beklagte, anders als die Vorinstanzen, zur Auslistung der Vorschaubilder in der beanstandeten Form verpflichtet.
Die Pressemitteilung des BGH zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Pressemitteilung des BGH zu Urteil vom 23.05.2023, Az. ZR 476/18
12. Mai 2023
„Umgangsrecht“ für einen Hund
Wenn eine Liebesbeziehung in die Brüche geht, stellt sich bei vielen Paaren die Frage, wo der gemeinsam angeschaffte Hund in Zukunft leben soll. Das LG Frankenthal, Urteil vom 12.05.2023, Az. 2 S 149/22, hat entschieden, dass nach einer Trennung jedem der Ex-Partner eine Art "Umgangsrecht" mit dem Tier eingeräumt werden müsse. Ein Mann wurde daher nach Trennung von seinem Partner dazu verurteilt, in eine "Verwaltungs- und Benutzungsregelung" für den gemeinsam erworbenen Hund einzuwilligen. Miteigentümer eines Hundes können daher nach Trennung wechselseitig die Zustimmung zu einer "Benutzungsregelung nach billigem Ermessen" verlangen, im entschiedenen Fall sogar in Form eines „Wechselmodells“.
Die Entscheidung ist u.a. hier besprochen:https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/umgangsrecht-mit-einen-hund-3240688
04. Mai 2023
Kein Schadensersatz bei bloßem Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Der Europäische Gerichtshof stellt in seinem Urteil vom 04.05.2023 fest, dass der in der DSGVO vorgesehene Schadenersatzanspruch eindeutig an drei kumulative Voraussetzungen geknüpft ist: Einen Verstoß gegen die DSGVO, einen materiellen oder immateriellen Schaden, der aus diesem Verstoß resultiert, und einen Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und dem Verstoß. Demnach eröffnet nicht jeder Verstoß gegen die DSGVO für sich genommen einen Schadenersatzanspruch. Eine andere Auslegung liefe dem klaren Wortlaut der DSGVO zuwider. Zudem führt nach dem Wortlaut der Erwägungsgründe der DSGVO, die speziell den Schadenersatzanspruch betreffen, ein Verstoß gegen die DSGVO nicht zwangsläufig zu einem Schaden. Allerdings stellt der Gerichtshof auch fest, dass der Ersatz eines immateriellen Schadens nicht von einer Erheblichkeitsschwelle abhängig gemacht werden kann.
Den Link zu der Entscheidung des EuGH finden Sie hier: EuGH, Urteil vom 04.05.2023 - C-300/21, Österreichische Post
26. April 2023
LG Köln untersagt erneut Online-Berichterstattung der BILD über Kardinal Woelki
Das LG Köln hat BILD untersagt, zu berichten, dass Kardinal Woelki über die Personalakte eines umstrittenen Priesters und damit auch über die den Priester betreffende Warnung der Polizei im Vorfeld von dessen Beförderung informiert gewesen sei. Woelki beteuerte im Prozess, er habe nie etwas gewusst. Die Vernehmungen entsprechender Zeugen stützten sich bloß auf Vermutungen, hätten aber kaum Substanz, merkte das Gericht dazu an. Beweise von ausreichender Qualität habe es damit im Ergebnis nicht gegeben. Dies ergibt sich aus einer Pressemitteilung des LG Köln (zum Urteil vom 26.04.2023, Az. 28 O 293/21). Das Urteil steht in einer Reihe von Entscheidungen des Gerichts zu Äußerungen der BILD über KardinalWoelki und Vorgänge im Bistum Köln.
Einen Link zur Pressemitteilung des LG Kölns finden Sie hier:Pressemitteilung des LG Köln zu Urteil v. 26.04.2023, Az. 28 O 293/21
29. März 2023
Fristlose Kündigung und Weiterbeschäftigung zur Vermeidung von Verzugslohnfolgen vertragen sich nicht
Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer „zur Vermeidung von Annahmeverzug“ die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses an, verhält er sich widersprüchlich. In einem solchen Fall spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass das Beschäftigungsangebot nicht ernst gemeint ist. Diese Vermutung kann durch die Begründung der Kündigung zur Gewissheit oder durch entsprechende Darlegungen des Arbeitgebers entkräftet werden.
Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: BAG, Urteil vom 29.03.2023, 5 AZR 255/22
07. März 2023
Sorgerechtsentzug im Eilverfahren unter engen Voraussetzungen möglich
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 7.3.2023 – 1 BvR 221/23, entschieden, dass eine räumliche Trennung des Kindes von seinen Eltern gegen deren Willen nur unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgen oder aufrechterhalten werden darf. Für eine Trennung des Kindes von den Eltern im Wege der einstweiligen Anordnung ist dabei maßgeblich, ob die Gefährdungslage nach Ausmaß und Wahrscheinlichkeit aufgrund der vorhandenen Erkenntnisse bereits derart verdichtet ist, dass ein sofortiges Einschreiten auch ohne weitere gerichtliche Ermittlungen geboten ist. Eine solche Gefährdungslage ist dann anzunehmen, wenn bei dem Kind bereits ein Schaden eingetreten ist oder sich eine erhebliche Gefährdung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.
Einen Link zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier: Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 7.3.2023 – 1 BvR 221/23
16. Februar 2023
Gleiches Entgelt für Männer und Frauen
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.02.2023, Az. 8 AZR 450/21, entschieden, dass eine Frau Anspruch auf gleiches Entgelt wie ihr männlicher Kollege für gleiche oder gleichwertige Arbeit hat, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen auf Grund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. An dieser Bewertung ändert auch der Umstand nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt gefordert hatte und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgegeben hatte. Die Klägerin hat nach dem Bundesarbeitsgericht daher Anspruch nach Art. 157 AEUV, § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG auf das gleiche Grundentgelt wie ihr männlicher Kollege. Der Umstand, dass die Klägerin für die gleiche Arbeit ein niedrigeres Grundentgelt erhalten hat als ihr männlicher Kollege, begründet zudem die Vermutung nach § 22 AGG, nämlich dass die Benachteiligung auf Grund des Geschlechts erfolgt ist. Dem Arbeitgeber ist es nicht gelungen, diese Vermutung zu widerlegen. Insbesondere konnte sich der Arbeitgeber nicht mit Erfolg darauf berufen, das höhere Grundentgelt des männlichen Kollegen beruhe nicht auf dem Geschlecht, sondern auf dem Umstand, dass dieser ein höheres Entgelt ausgehandelt habe, also letztlich auf seinem Verhandlungsgeschick.
Den Link zur Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts finden Sie hier:https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/entgeltgleichheit-von-maennern-und-frauen/
25. Januar 2023
Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25.01.2023 mal wieder über die Unzulässigkeit eines Freiwilligkeitsvorbehaltes im Rahmen eines Arbeitsvertrages entschieden. Im Streitfall ging es um einen in arbeitsvertraglichen AGB enthaltenen Freiwilligkeitsvorbehalt, der wie folgt lautete: „Die Zahlung von Sonderzuwendungen insbesondere von Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld liegt im freien Ermessen des Arbeitgebers und begründet keinen Rechtsanspruch für die Zukunft, auch wenn die Zahlung mehrfach und ohne ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgt.“ In der Gesamtschau ließ die Klausel die Auslegung zu, dass der Vorbehalt auch Individualvereinbarungen über Sonderzuwendungen wie Urlaub- und Weihnachtsgeld erfassen sollte. Mit diesem Inhalt verstieß die Klausel gegen den gesetzlichen Vorrang der Individualvereinbarung gegenüber allgemeinen Geschäftsbedingungen, das heißt gegen § 305 b BGB. Damit gilt, dass Freiwilligkeitsvorbehalte ohne eine ausdrückliche Ausnahme zu Gunsten späterer Individualvereinbarungen unwirksam sind, auch wenn sie, wie im streitgegenständlichen Fall nurauf Sonderzuwendungen bezogen sind und vor allem gegen das Entstehen einer betrieblichen Übung gerichtet sind. Wirksame Freiwilligkeitsvorbehalte müssen daher mit dem ausdrücklichen Hinweis versehen werden, dass der Vorbehalt nicht für spätere Individualvereinbarungen gelten soll.
Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: BGH, Urteil vom 25.01.2023, 10 AZR 109/22
17. Januar 2023
Rücknahme einer Kündigung – ganz so einfach ist es nicht
Eine Kündigung ist eine einseitig gestaltende Willenserklärung. Die „Rücknahme“ einer Kündigung ist daher als ein Antrag auf einvernehmliche Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses im Sinne von § 145 BGB zu verstehen. Einen solchen Antrag muss der Vertragspartner, demgegenüber die Kündigung erklärt worden ist, nicht annehmen.
Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: Thüringer Landesarbeitsgericht, Urteil vom 17.01.2023 – 5 SA 243/22
13. Oktober 2022
Regelungen
in Arbeitsordnung zum Ausdruck religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen
Der
EuGH hat in seiner Entscheidung vom 13. Oktober 2022 bestätigt, dass eine
Bestimmung in einer Arbeitsordnung eines Unternehmens, die es den Arbeitnehmern
verbietet, ihre religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen, welche diese
auch immer sein mögen, durch Worte, durch die Kleidung oder auf andere Weise
zum Ausdruck zu bringen, gegenüber Arbeitnehmern, die ihre Religions‑ und Gewissensfreiheit durch das
sichtbare Tragen eines Zeichens oder Bekleidungsstücks mit religiösem Bezug
ausüben möchten, keine unmittelbare Diskriminierung darstelle und mit dem
Unionsrecht vereinbar sei - wenn diese Bestimmung allgemein und unterschiedslos
auf alle Arbeitnehmer angewandt wird. Eine etwaig aus den Neutralitätsregeln
des Arbeitgebers folgende mittelbare Benachteiligung könne durch ein
nachvollziehbares Bedürfnis des Arbeitgebers an einer politisch, religiös und
weltanschaulich neutralen Außendarstellung gerechtfertigt werden.
Den
Link zur Entscheidung finden Sie hier: EuGH, Urteil vom 13. Oktober 2022 –
C-344/20
25.
August 2022
Sonderkündigungsschutz
für betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestätigt
Das
Bundesarbeitsgericht bestätigt mit seiner Entscheidung vom 25. August 2022 die
Vereinbarkeit des Sonderkündigungsschutzes des betrieblichen
Datenschutzbeauftragten mit dem Grundgesetzt sowie dem Unionsrecht und stärkt
so die Position des betrieblichen Datenschutzbeauftragten und die
datenschutzfreundliche Linie der Europäischen Union.
Den
Link zur Entscheidung finden Sie hier: BAG, Urteil vom 25. August 2022 – 2 AZR
225/20
Den
Link zur Entscheidung finden Sie hier: EuGH, Urteil vom 13. Oktober 2022 –
C-344/20
18.
August 2022
Foto von Fototapete verletzt Urheberrecht
Verbreitet der Vermieter einer Ferienwohnung Bilder im Internet, auf denen eine Fototapete mit Tulpenmotiv zu sehen ist, kann dies eine Urheberrechtsverletzung sein. Der Vermieter wurde zu Unterlassung und Schadensersatz verurteilt, weil die Fototapete auf einem der online veröffentlichen Bilder prominent zu sehen war. Der Fotograf gab im Verfahren an, zwar die Genehmigung für die Verwendung als Fototapete erteilt zu haben, aber nur als einfaches Nutzungsrecht. Nicht davon abgedeckt ist die Veröffentlichung in anderen Medien wie dem Internet.
Den Link zur Entscheidung des Landgerichts Köln finden Sie hier: Landgericht Köln, Urteil vom 18.08.2022, Az. 14 O 350/21
10.
August 2022
Auslistungsanspruch
gegen Google
Im
entschiedenen Fall macht der BGH, Urteil vom 03.05.2022 – VI ZR 832/20,
Ausführungen zum Anspruch des Klägers auf Löschung/Auslistung gegenüber Google
aus Art. 17 Abs. 1 DSGVO und hat die Sache zur neuen Verhandlung und
Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Kläger hatte im März
1988 gemeinsam mit einem weiteren Täter drei Menschen überfallen und ermordet
und war deswegen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Im November 2014 war
der Kläger dann aus der Haft entlassen worden. Bei Eingabe des Vor- und
Nachnamens des Klägers bei Google erschien stets ein Link zu einem Artikel aus
dem Jahr 1988 zum gegen den Kläger geführten Strafverfahren. Auch wenn die
Berichterstattung im Jahr 1988 zulässig war, sei nach BGH insbesondere zu berücksichtigen,
dass seit der Straftat des Klägers und der relevanten Veröffentlichung des
Artikels bereits mehr als 30 Jahre vergangen seien und das Interesse der
Öffentlichkeit an der Person des Klägers mit zunehmendem Zeitablauf immer
weiter zurücktrete. Der Kläger habe sich auch nach seiner Verurteilung mit
seiner Tat nicht wieder in das Licht der Öffentlichkeit begeben. Demgegenüber
sei die Belastungswirkung der Auffindbarkeit des Presseartikels bei
namensbezogener Suche bei Google brenzlich. Bei der gebotenen Abwägung müsse
letztlich das öffentliche Interesse an der Auffindbarkeit des Presseartikels
bei Eingabe des Vor- und Nachnamens des Klägers zurücktreten, unabhängig davon,
ob das monierte Suchergebnis auf der ersten Suchergebnisseite an prioritärer
Stelle oder deutlich später angezeigt würde.
Den
Link zur Entscheidung finden Sie hier: BGH, Urteil vom 03.05.2022 – VI ZR
832/20
09.
August 2022
Prüfpflicht
bei falschen Einträgen in Bewertungsportalen
Der
BGH hat in seinem Urteil vom 9.8.2022 - VI ZR 1244/20 entschieden, dass die
Prüfpflichten des Betreibers eines Bewertungsprotals grundsätzlich bereits ausgelöst
werden, wenn der Bewertete ihm gegenüber rügt, dass es sich um eine Bewertung
handele, der gar kein (Gäste-)Kontakt mit dem Bewertenden zugrunde liege. Einer
näheren Begründung der Behauptung des fehlenden Kontakts bedarf es nur, wenn
sich die Identität des Bewertenden für den Bewerteten ohne Weiteres aus der
Bewertung ergibt. Der BGH trägt mit dieser Entscheidung dem Umstand Rechnung,
dass Bewertete bei oft anonymisiert oder unter Pseudonymen abgegeben
Bewertungen kaum eine Möglichkeit haben, die wahre Identität zu ermitteln und
den fehlenden Kontakt konkret aufzuzeigen.
Den
Link zur Entscheidung finden Sie hier: BGH, Urteil vom 9.8.2022 - VI ZR 1244/20
02.
August 2022
Selbstöffnung der Privatsphäre = zulässige spekulative Berichterstattung über Liebesbeziehung eines Prominenten
Der BGH hat mit Urteil vom 02.08.2022 entschieden, dass ein Prominenter, der durch eigenes Verhalten ein öffentliches Informationsinteresse an seiner Liebesbeziehung weckt, eine Berichterstattung, die über eine Liebesbeziehung des Prominenten spekuliert, gefallen lassen muss. Der Prominente hatte sich in der Vergangenheit mehrfach öffentlich bezüglich einer Beziehung zu einer Frau geäußert. Dabei stellte er seinen Status als Single in den Vordergrund und erklärte sich zu Vorstellungen und Wünschen hinsichtlich einer möglichen Partnerin. Zudem hatte er sich mehrfach öffentlich zu von ihm geführten und bereits beendeten Liebesbeziehungen geäußert. Auch Auftritte des Klägers als Komiker bezogen sich teilweise auf Beziehungs,- Dating,- und Sex-Themen. Für das durch den Kläger begründete Interesse an seiner möglichen Liebesbeziehung gerade mit „Y“ war weiter von Bedeutung, dass auch diese in sozialen Medien als „Sexbloggerin“ auf sich aufmerksam machte und sich ebenfalls öffentlich zu Beziehungsaspekten äußerte. Da insbesondere kein besonderes Bemühen um Geheimhaltung seines Beziehungslebens im Allgemeinen oder seiner Liebesbeziehung zu „Y“ im Besonderen erkennbar war, erwies sich bei gebotener Abwägung die spekulative Berichterstattung über die Liebesbeziehung des Klägers als zulässig.
Den
Link zur Entscheidung finden Sie hier: BGH, Urteil vom 02.08.2022, Az. VI ZR 26/21
02.
August 2022
Zulässigkeit von
Berichterstattung, die über Liebesbeziehung spekuliert
Der
BGH hat in seinem Urteil vom 02.08.2022, Az. VI ZR 26/21 entschieden, dass die Zulässigkeit
der Veröffentlichung von Spekulationen über eine Liebesbeziehung auch vom
generellen öffentlichen Umgang des Betroffenen mit seinem Beziehungsleben
abhängt. Vorliegend war in einer Zeitschrift über die Liebesbeziehung eines
Prominenten spekuliert worden, zu der dieser sich selbst noch nicht öffentlich
bekannt hatte. Laut BGH gilt: Je größer der Informationswert für die
Öffentlichkeit ist, desto mehr muss das Schutzinteresse desjenigen, über den
informiert wird, hinter den Informationsbelangen der Öffentlichkeit
zurücktreten. Im zu entscheidenden Fall habe der Betroffene selbst öffentlich
über seinen Beziehungsstatus, seine Vorstellungen von einer Partnerin und sein Datingverhalten gesprochen und sei auch nicht stets um
Geheimhaltung seines Beziehungslebens im Allgemeinen oder seiner aktuellen
Liebesbeziehung bemüht gewesen. Hierdurch habe er ein öffentliches
Informationsinteresse an seiner Liebesbeziehung und damit einen
Informationswert der Berichterstattung begründet.
Den
Link zur Entscheidung finden Sie hier: BGH, Urteil vom 02.08.2022 - VI ZR 26/21
17.
Februar 2022
Umfang
der Umgangspflicht des Umgangselternteils
Das
Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 17. Februar 2022 – 1 BvR
743/21 bestätigt, dass es einem Elternteil grundsätzlich zumutbar ist, auch
unter Beeinträchtigung seiner Persönlichkeitssphäre zum Umgang mit seinem Kind verpflichtet
zu werden, wenn dies dem Kindeswohl dient. Zwar dient ein Umgang mit dem Kind,
der nur mit Zwangsmitteln gegen das umgangsunwillige Elternteil durchgesetzt
werden kann, in der Regel nicht dem Kindeswohl. Davon kann jedoch nicht in
gleicher Weise ausgegangen werden, wenn der Umgang mit dem Kind oder den
Kindern grundsätzlich gewünscht ist, das Elternteil diesen aber nur in
geringerem Umfang wahrnehmen möchte als gerichtlich festgelegt. Hier kann der unter
Berücksichtigung der Interessen der Elternteile und des Kindes festgelegte
Umgang auch vollstreckt werden.
Den
Link zur Entscheidung finden Sie hier: BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2022 –
1 BvR 743/21
25.
Januar 2022
Kein
Anspruch auf Bedauerns-, Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis
Das
BAG hat erneut, dieses Mal mit Urteil vom 25. Januar 2022, Az.: 9 AZR 146/21, entschieden,
dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf ein Zeugnis mit – im Allgemeinen
üblicher – Bedauerns-, Dankes- und Wunschformel habe. Gemäß § 109 Abs. 1 S. 1 GewO
muss ein qualifiziertes Zeugnis Angaben über Leistung und Verhalten des
Arbeitnehmers enthalten, wohingegen eine Schlussformel dazu nicht beitrage.
Auch aus dem Gebot der allgemeinen Rücksichtnahme auf die Interessen des
Vertragspartners lasse sich keine Verpflichtung des Arbeitgebers ableiten, ein
Arbeitszeugnis mit einer „freundlichen Schlussformel“ zu versehen. Diese
ständige BAG-Rechtsprechung ist für Arbeitnehmer sehr nachteilig, zumal sich
aus einer fehlenden Schlussformel in der Arbeitspraxis unschwer ableiten lässt,
was der Aussteller dieses Arbeitszeugnisses tatsächlich von dem Arbeitnehmer
gehalten hat.
Den
Link zur Entscheidung finden Sie hier: BAG, Urteil vom 25. Januar 2022 - 9 AZR
146/21
21.
Dezember 2021
Gerichtsstand
bei verunglimpfenden Äußerungen im Internet nach EU-Recht
Der
EuGH hat mit Urteil vom 21. Dezember 2021, Az.: C-251/20, entschieden, dass bei
Verbreitung angeblich verunglimpfender Äußerungen im Internet der Ersatz des
dadurch im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates entstandenen Schadens vor den
Gerichten dieses Mitgliedsstaates eingeklagt werden könne. Die Zuständigkeit
setze lediglich voraus, dass der rechtsverletzende Inhalt dort zugänglich ist
oder war. Nach der Zuständigkeitsregel des Art. 7 Nr. 2 VO/EU 1215/2012 seien
Gerichte des Ortes zuständig, „an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist
oder einzutreten droht“. Bei mutmaßlichen Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht
im Internet habe die Person, die sich in ihren Rechten verletzt fühle, daher
die Möglichkeit – unter dem Gesichtspunkt des Ortes des ursächlichen Geschehens
– bei den Gerichten des Ortes, an dem der Urheber dieser Inhalte niedergelassen
sei, oder – unter dem Gesichtspunkt der Verwirklichung des Schadenserfolges –
bei dem Gericht des Mitgliedsstaates, in dem sich der Mittelpunkt ihrer
Interessen befindet, eine Klage auf Ersatz des gesamten entstandenen Schadens
zu erheben. Schließlich setze die Zuständigkeit dieser Gerichte über die
Entscheidung allein über Schäden, die im Hoheitsgebiet ihres Mitgliedsstaates
entstanden sind, lediglich voraus, dass der verletzende Inhalt in diesem
Hoheitsgebiet zugänglich gewesen sei, da Art. 7 Nr. 2 VO (EU) 1215/2012
insoweit keine zusätzlichen Voraussetzungen enthalte.
Wenn
es sowohl um Richtigstellung und Entfernung als auch um Schadensersatz geht,
dann kann die klagende Person vor den Gerichten jedes Mitgliedsstaates, in
dessen Hoheitsgebiet diese Äußerungen zugänglich sind oder waren, Ersatz des
Schadens verlangen, der ihr in dem Mitgliedsstaat des angerufen Gerichts
entstanden sein soll. Dies gilt selbst dann, wenn dieses Gericht nicht für die
Entscheidung über den Antrag auf Richtigstellung und Entfernung zuständig ist.
Wenn es um mutmaßliche Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht geht, kann bei
den Gerichten des Ortes, an dem der Urheber dieser Inhalte niedergelassen ist
oder bei den Gerichten des Mitgliedsstaates, in dem sich der Mittelpunkt ihrer
Interessen befindet, Klage auf Ersatz des gesamten Schadens erhoben werden.
Das
EuGH-Urteil ist für Geschädigte im Äußerungsrecht höchst erfreulich. Diese
können sich aussuchen, in welchem EU-Land sie ihre Ansprüche verfolgen möchten
und sind nicht auf die Gerichte eines bestimmten EU-Mitgliedsstaates
beschränkt.
Den
Link zur Entscheidung finden Sie hier: EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2021 -
C-251/20
14.
Dezember 2021
Rechtsverletzende
Berichterstattung über Sexualleben
Der
BGH hat in seinem Urteil vom 14. Dezember 2021 - VI ZR 403/19 – entschieden,
dass die Berichterstattung unter Namensnennung über das Sexualleben einer
Person rechtswidrig ist, auch wenn die prominente Partnerin der Person
öffentlich in den Medien über ihr Privatleben spricht, hierbei jedoch nicht die
Identität ihres Partners selbst preisgibt. Dies gilt auch dann, wenn die
Identität des Partners grundsätzlich durch einfache Recherchen im Internet
ermittelbar ist. Der BGH stärkt mit seiner Entscheidung den Schutz der
Privatsphäre als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.
Den
Link zur Entscheidung finden Sie hier: BGH, Urteil vom 14. Dezember 2021 - VI
ZR 403/19
19.
Dezember 2021
Erfolg
gegen Hasskommentare
Renate
Künast ist gegen Hasskommentare zuletzt erfolgreich gerichtlich vorgegangen.
Das BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 2021, Az.: 1 BvR 1073/20, stellte fest,
dass die Beschlüsse des Kammergerichts Berlin und des Landgerichts Berlin eine
Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Antragstellerin darstellten. Das
Landgericht Berlin hatte zunächst Äußerungen in Bezug auf die Antragstellerin
wie „Stück Scheiße“, „geisteskrank“ und „Pädophilen-Trulla“ ebenso wenig als
Beleidigung angesehen wie den Begriff „Schlampe“ oder sogar „Drecksfotze“. Das
Kammergericht Berlin wollte bei Begriffen wie „kranke Frau“, „Gehirnamputiert“
und „Pädophilen-Trulla“ ebenfalls keine Beleidung annehmen. Das BVerfG machte mit
seinem Beschluss vom 19. Dezember 2021 nun mehr als deutlich, dass Landgericht
und Kammergericht hier ein in verfassungsrechtlich relevanter Weise einen
falschen Maßstab angelegt hätten und die notwendige Abwägung des allgemeinen
Persönlichkeitsrechtes mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung der
Facebook-Nutzer unterlassen habe. Schön, dass das Bundesverfassungsgericht hier
klare Worte gefunden hat. Insbesondere die erstinstanzliche Entscheidung des
Landgerichts Berlin war grob falsch und hat fast überall für ungläubiges
Kopfschütteln gesorgt.
Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 2021 - 1 BvR 1073/20
30.
November 2021
Kein
Erwerb von Urlaubsansprüchen während Kurzarbeit 0
Das
BAG, Urteil vom 30.11.2021, Az. 9 AZR 225/21, hat entschieden, dass bei Ausfall
vollständiger Arbeitstage während Kurzarbeit dieser Ausfall bei der Berechnung
des Jahresurlaubes zu berücksichtigen ist. Das BAG hat in vergleichbaren Fällen
bereits ähnlich entschieden, so zum Beispiel für die Freistellungsphase während
der Altersteilzeit oder bei unbezahlter Freistellung während eines
Sabbatjahres.
Den
Link zur Entscheidung finden Sie hier: BAG, Urteil vom 30.11.2021 - 9 AZR 225/21
13.
Oktober 2021
Kein
Anspruch auf Lohn bei Betriebsschließungen während Corona-Lockdown
Wird
ein Betrieb wegen Corona während des Corona-Lockdowns durch behördliche
Anordnung vorübergehend geschlossen, trägt der Arbeitgeber nicht das Risiko des
Arbeitsausfalls und muss daher für die ausgefallene Arbeitszeit keinen Lohn
zahlen, so hat es das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 13.10.2021, 5
AZR 211/21 entschieden. Der Arbeitgeber trägt das Arbeitsausfallrisiko danach
nicht, wenn zum Schutz der Bevölkerung vor SARS-CoV-2-Infektionen durch
behördliche Anordnung die sozialen Kontakte auf ein Minimum reduziert werden
und wenn daher „nahezu flächendeckend alle nicht für die Versorgung der
Bevölkerung notwendigen Einrichtungen geschlossen werden“. Es verwirkliche sich
dann laut BAG nicht „ein in einem bestimmten Betrieb angelegtes
Betriebsrisiko“. Vielmehr sei die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung Folge eines
hoheitlichen Eingriffs, mit dem eine die Gesellschaft insgesamt treffende
Gefahrenlage bekämpft wird. Es sei Sache des Staates in solchen Fällen für
einen Ausgleich der finanziellen Einbußen der Beschäftigten zu sorgen (z.B.
Kurzarbeitergeld). Lücken in dieser Absicherung seien kein Grund, das
Arbeitsausfallrisiko dem Arbeitgeber aufzuerlegen.
Den
Link zur Entscheidung finden Sie hier: BAG, Urteil vom 13.10.2021 - 5 AZR
211/21
09.
September 2021
Influencer-Marketing
– Was ist erlaubt und was nicht?
Der
Bundesgerichtshof hat am 09. September 2021 gleich drei Urteile (Az. I ZR
90/20, I ZR 125/20, I ZR 126/20) zum Influencer-Marketing gefällt und damit für
ein bisschen mehr Rechtssicherheit gesorgt. Danach gilt: Erhält die
Influencerin oder der Influencer für einen Beitrag über ein Produkt eine
Gegenleistung vom Unternehmen, ist der Beitrag als werblich zu kennzeichnen.
Eine Kennzeichnungspflicht ist auch dann zu bejahen, wenn der Beitrag
"nach seinem Gesamteindruck" übertrieben werblich ist, also bspw.
ohne kritische Distanz erfolgt und wenn über sachliche Informationen hinaus
allein die Vorzüge eines Produkts lobend hervorgehoben werden. Bei Verlinkung
auf eine Internetseite des Herstellers des abgebildeten Produkts liegt laut BGH
regelmäßig eine werblich überschießende Tendenz vor, mit der Folge, dass hier
eine Werbekennzeichnungspflicht besteht. Dagegen begründen sog. „Tap Tags“ bei
Fotos auf Instagram, über die Nutzer auf Instagram-Accounts von Dritten
verlinken und Nutzerinnen und Nutzer durch einen zweiten Klick bzw. Tap
innerhalb von Instagram weitegeleitet werden, allein noch keine
Kennzeichnungspflicht. Kommen weitere Umstände hinzu, die den Beitrag
übertrieben werblich erscheinen lassen, besteht aber gleichwohl eine
Kennzeichnungspflicht.
Die
Links zu den Entscheidungen vom 9. September 2022 finden Sie hier: BGH, I ZR 90/20, BGH, I ZR 125/20, BGH, I ZR 126/20
08.
September 2021
Krankschreibung
des Arbeitnehmers bis zum Auslauf der Kündigungsfrist
Legt
ein Arbeitnehmer nach der Kündigung eine Krankschreibung passgenau für die
Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses vor, kann das den Beweiswert der
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert, so das Bundesarbeitsgericht,
Beschluss vom 08.09.2021, 5 AZR 149/21. Arbeitnehmer, die direkt nach einer
Kündigung eine Krankschreibung vorlegen und der Arbeit so bis zum Auslauf der
Kündigungsfrist fernbleiben, können daher nicht automatisch mit einer
Gehaltsfortzahlung rechnen. Beschäftigte müssen dann die Arbeitsunfähigkeit
darlegen und beweisen.
Den
Link zur Entscheidung finden Sie hier: BAG, Beschluss vom 08.09.2021 - 5 AZR
149/21
07.
Juli 2021
Verbrauch
von Urlaub bei vorsorglicher Corona-Quarantäne
Erkrankt
ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, werden die durch ärztliches Zeugnis
nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit gemäß § 9 Bundesurlaubsgesetz
(BUrlG) auf den Jahresurlaub nicht angerechnet. Etwas anderes gilt, so das
Arbeitsgericht Bonn (Urteil vom 07.07.2021, 2 Ca 504/21), bei einer
behördlichen Isolierungsanordnung, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
vom Arzt fehlt. Eine behördliche Isolierungsanordnung beinhalte keine
Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers. Für eine analoge Anwendung
von § 9 BUrlG auf eine behördliche Isolierungsanordnung aufgrund der Infektion
mit SARS-CoV-2 bestehe mangels planwidriger Regelungslücke und vergleichbarer
Sachverhalte kein Raum. Eine Infektion mit SARS-CoV-2 führt daher ohne AU nicht
zu der vom Arbeitnehmer gewünschten Anrechnung auf den Jahresurlaub.
Den
Link zur Entscheidung finden Sie hier: ArbG
Bonn, Urteil vom 07.07.2021 - 2 Ca 504/21
12.
April 2021
Keine
Gegendarstellung bei Anwalts-Blog
Das
OLG Koblenz, Beschluss v. 12.04.2021, Az. W 108/21, hat entschieden, dass ein
von einem Anwalt betriebener Blog in der Regel kein journalistisch-redaktionell
gestaltetes Angebot i.S.v. § 20 Abs. 1 S. 1 MStV ist.
Folglich bestehe auch kein Gegendarstellungsanspruch gegen dessen Betreiber.
Den
Link zur Entscheidung finden Sie hier: OLG
Koblenz, Beschluss vom 12.04.2021 - Az. W 108/21
04.
Februar 2021
Unzulässigkeit
einer Pressemitteilung über Details aus der Anklageschrift
Das
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 04.02.2021, Az. 4 B 1380/20, hat in 2.
Instanz entschieden, dass die Verbreitung von Details aus der Anklageschrift im
Fall Metzelder im Rahmen einer Pressemitteilung des Amtsgerichts Düsseldorf
rechtswidrig war. Zwar sei die namentliche Nennung Metzelders nicht zu
beanstanden gewesen, wohl aber die Veröffentlichung von Details aus der
Anklageschrift. Zudem habe die Pressemitteilung nicht ohne vorherige Anhörung
des Betroffenen ergehen dürfen. Das Recht des Antragstellers auf ein faires
Verfahren und sein allgemeines Persönlichkeitsrecht seien durch die
Pressemitteilung verletzt worden.
Den
Link zur Entscheidung finden Sie hier: OVG
Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.02.2021 - 4 B 1380/20
12.
Januar 2021
Anspruch
auf Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis
Das
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2021, 3 Sa 800/20 hat
entschieden, dass ein Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel (Ausspruch von
Dank für die geleistete Arbeit und guten Wünschen für die weitere berufliche
und private Zukunft) im Arbeitszeugnis besteht, wenn im Arbeitszeugnis leicht
überdurchschnittliche Leistungen bescheinigt werden. Ein Rechtsanspruch auf die
Äußerung eines - tatsächlich nicht vorhandenen - Bedauerns über das Ausscheiden
des Mitarbeiters bestehe hingegen nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner
bisherigen Rechtsprechung einen Anspruch auf Schlussformeln abgelehnt.
Den
Link zur Entscheidung finden Sie hier: LAG
Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2021 - 3 Sa 800/20
07.
September 2020
Internationale
gerichtliche Zuständigkeit bei Internetdelikten in der EU
Der
EuGH hat mit Urteil vom 17.10.2017, Az.: C 194/16 – Svenskhandel
– klargestellt, dass der Anspruch auf Entfernung von Kommentaren,
Richtigstellung und der Schadensersatzanspruch einheitlich und untrennbar
miteinander verbunden sind und somit nur bei einem Gericht erhoben werden
können und zwar bei dem Gericht des Mitgliedstaates, in dem sich der
„Mittelpunkt des Interesses“ befinde. Zur Bestimmung des „Mittelpunkts des
Interesses“ hat der Gerichtshof für eine natürliche Person entschieden, dass
dieser im Allgemeinen dem Mitgliedsstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts
entspricht. Jedoch kann eine solche Person den Mittelpunkt ihrer Interessen
auch in einem Mitgliedstaat haben, in dem sie sich nicht gewöhnlich aufhält,
sofern andere Indizien für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit einen
besonders engen Bezug zu diesem Staat herstellen können (vgl. Rz. 40 des Urteils). Bei einer juristischen Person, die
eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, muss der „Mittelpunkt des Interesses“
den Ort widerspiegeln, an dem ihr geschäftliches Ansehen am gefestigten ist.
Der Ort des Sitzes für sich genommen ist im Rahmen einer solchen Prüfung nicht
entscheidendes Kriterium. Der EuGH hat damit der noch in seinem Urteil vom
25.10.2011, Az.: C – 509/09, C- 161/10 angenommen „weiten Zuständigkeit der
Gerichte“ eine Absage erteilt. Art. 7 Abs. 2 EuGVO
ist daher dahingehend auszulegen, dass der Kläger nur bei den Gerichten des
Mitgliedsstaates erfolgreich klagen kann, indem sich der Mittelpunkt seines
Interesses befindet.
Den
Link zur Entscheidung finden Sie hier: EuGH, Urteil vom 17.10.2017 - Az.: C
194/16
07.
September 2020
EU-weite
Löschungspflicht von google
Der
EuGH hat mit Urteil vom 24.09.2019, Az.: C – 507/17 entschieden, dass Google
verpflichtet ist, einem Löschungsbegehren in allen mitgliedsstaatlichen
Versionen nachzukommen. Die sogenannte Auslistungspflicht sei aber auf das
Hoheitsgebiet der Union beschränkt, d.h. gelte also EU-weit, nicht weltweit.
Den
Link zur Entscheidung finden Sie hier: EuGH, Urteil vom 24.09.2019 - C – 507/17
27.
Juli 2020
Eine
„offensichtliche“ Rechtsverletzung ist beim Auslistungsbegehren gegen
Suchmaschinenbetreiber nicht mehr erforderlich
Der
BGH hat mit Entscheidung vom 27.07.2020, Az.: VI ZR 405/18 zum „Recht auf
Vergessen“ gegenüber Google den Anspruch des Klägers auf Löschung eines
Google-Suchergebnisses bejaht. Dabei hat der BGH klargemacht, dass die Prüfung
des Auslistungsbegehrens nach Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zu erfolgen habe und sich
der Kläger nicht auf die Vorschriften des nationalen Rechtes stützen könne. Es
gelte auch keine Vermutung eines Vorrangs der Schutzinteressen des Betroffenen,
sondern die sich gegenüberstehenden Grundrechte seien gleichberechtigt
miteinander abzuwägen.
Den
Link zur Entscheidung finden Sie hier: BGH, Urteil vom 27.07.2020 - VI ZR
405/18
13.
Februar 2020
Anspruch
auf Löschung eines Fake-Accounts
Das
Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 13.02.2020, Az.: 312 O 372/18
entschieden, dass Facebook einen Fake-Account löschen muss. Ohne Einwilligung
der Klägerin war auf Facebook ein Profil mit ihrem Namen eingerichtet worden.
Die Kläger versuchten die Löschung mit Hilfe des dafür vorgesehenen
Online-Meldeformulars zu bewirken. Es erfolgte jedoch keine Reaktion, so dass
die Klägerin im Ergebnis erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem
Landgericht Hamburg auf Löschung des Fake-Accounts erwirkt hat.
Den
Link zur Entscheidung finden Sie hier: LG Hamburg, Urteil vom 13.02.2020 - Az.:
312 O 372/18
20.
November 2019
Freistellung
unter Anrechnung von Urlaub
Das
Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20.11.2019, 5 AZR 578/18 entschieden,
dass eine einvernehmliche Freistellung zur Urlaubsgewährung nicht ohne weiteres
Ansprüche auf Überstundenausgleich erledigt. Da die Parteien nicht klar
geregelt hatten, dass auch der Überstundenausgleichsanspruch durch die
einvernehmliche Freistellung erledigt sein soll, entschied das
Bundesarbeitsgericht zu Gunsten der Arbeitnehmerin.
Den
Link zur Entscheidung finden Sie hier: BAG, Urteil vom 20.11.2019 - 5 AZR
Im
Ergebnis sollten Freistellungsklauseln daher nicht nur Regelungen zu
Urlaubsabgeltung, sondern auch zur Überstundenabgeltung enthalten. Zudem muss
die Freistellung für die Zeit des Urlaubes unwiderruflich erfolgen, andernfalls
werden die Urlaubsansprüche durch die Freistellung nicht erfüllt.
24.
September 2019
Kein
Urlaubsanspruch während der Freistellungsphase einer Altersteilzeit im
Blockmodell
Das
Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 24.09.2019, Az.: 9 AZR 481/18 entschieden,
dass unbezahlte Auszeiten bei der Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs
nicht zu berücksichtigen sind. Da das Arbeitsverhältnis auch in der
Freistellungsphase rechtlich weiter fortbesteht, hatte der BGH in seiner
älteren Rechtsprechung die Meinung vertreten, dass auch für die
Freistellungsmonate Urlaubsansprüche entstehen. Diese Ansicht hat das
Bundesarbeitsgericht nun aber aufgegeben. Da der Arbeitnehmer im Rahmen der
Freistellungsphase von vornherein von der Arbeitspflicht entbunden sei, habe er
insoweit auch keinen Anspruch auf Erholungsurlaub.
Den
Link zur Entscheidung finden Sie hier: BAG, Urteil vom 24.09.2019 - 9 AZR
481/18
18.
September 2019
Auskunftsanspruch
über Hintergrundgespräche
Das
Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.09.2019, Az. BVerwG 6 A 7.18,
entschieden, dass Pressevertreter auf der Grundlage des verfassungsunmittelbaren
Auskunftsanspruchs der Presse aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verlangen können,
dass der Bundesnachrichtendienst (BND) ihnen bestimmte Informationen über
vertrauliche Hintergrundgespräche erteilt, die Vertreter des BND mit
ausgewählten Journalisten führen. Die Pressemitteilung des
Bundesverwaltungsgerichts finden Sie hier: Pressemitteilung
zum Urteil vom 18.09.2019 - BVerwG 6 A 7.18
21.
August 2019
Sachgrundlose
Befristung zulässig –
Vorbeschäftigung vor 22 Jahre
Wird
ein Arbeitnehmer 22 Jahre nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses
erneut bei demselben Arbeitgeber eingestellt, gelangt das in § 14 Abs. 2 Satz 2
TzBfG bestimmte Verbot der sachgrundlosen Befristung nach einer
Vorbeschäftigung in verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift regelmäßig
nicht zur Anwendung. Das hat das Bundesarbeitsgericht, mit Urteil vom 21.
August 2019, Az. 7 AZR 452/17, entschieden.
Die
Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zu seiner Entscheidung finden Sie
hier: Pressemitteilung zum Urteil vom 21. August
2019 - 7 AZR 452/17
13.
Juni 2019
Bezzenberger
Rechtsanwälte erwirken für Mandant eine einstweilige Verfügung gegen die
Wikimedia Foundation Inc.
Wegen
unzulässiger Verdachtsberichterstattung hat die Kanzlei Bezzenberger für ihren
Mandanten eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung gegenüber der Wikimedia Foundation Inc. mit Sitz in den USA erwirkt. Das
Landgericht Hamburg, Beschluss vom 13.06.2019, Az. 324 0 245/19, führte dazu
aus, dass die Wikimedia Foundation Inc. als
mittelbare Störerin verantwortlich sei, da sie vorgerichtlich substantiiert auf
die Rechtsverletzung hingewiesen wurde, sodass ihr Prüfpflichten zur
Überprüfung der geltend gemachten Rechtsverletzung oblagen. Diesen sei sie
indes nicht erkennbar nachgekommen. Die Abschlusserklärung wurde in der
Folgezeit abgegeben.
09.
April 2019
Sender
müssen für die Verbreitung von unzulässigen Verdachtsberichtserstattungen durch
Dritte einstehen
Der
Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 09.04.2019, Az. VI ZR 89/18,
entschieden, dass ein Sender, die durch die Verbreitung von unzulässiger
Verdachtsberichtserstattung entstandenen Rechtsverfolgungskosten dem Verletzten
zu erstatten hat. Dem Sender sei die Verbreitung von unzulässiger
Verdachtsberichtserstattung durch Dritte zuzurechnen. Die verursachte
Rechtsverletzung beruhe auf der Erstveröffentlichung. Der Sender müsse mit
einer Verbreitung rechnen. Ob die Verbreitung dem Willen und dem Interesse des
Senders entspreche, sei irrelevant.
Den
Link zur Entscheidung finden Sie hier: BGH, Urteil vom 09.04.2019 - VI ZR 89/18
19.
März 2019
Der
während der Elternzeit entstehende Urlaubsanspruch darf gekürzt werden
Das
Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 19.03.2019, Az. 9 AZR 362/18, entschieden,
dass der gesetzliche Urlaubsanspruch, der während der Elternzeit entsteht, nach
§ 17 Abs. 1 S. 1 BEEG gekürzt werden kann. Diese Vorschrift sei auch
unionsrechtskonform. Das Unionsrecht gebiete es nicht, Arbeitnehmer, die wegen
Elternzeit im Bezugszeitraum nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet waren,
Arbeitnehmern gleichzustellen, die in diesem Zeitraum tatsächlich gearbeitet
haben.
Den
Link zur Entscheidung finden Sie hier: BAG, Urteil vom 19.03.2019 - 9 AZR
362/18
10.
März 2019
Im
Rahmen von Sonderurlaub entsteht kein Anspruch auf Erholungsurlaub
Das
Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 19.03.2019, Az. 9 AZR 315/17,
entschieden, dass kein Anspruch auf Erholungsurlaub entsteht, wenn ein
Arbeitnehmer wegen eines vertraglich vereinbarten Sonderurlaubs in einem
Kalenderjahr durchgehend nicht arbeitet. Damit ist das BAG von seiner ständigen
Rechtsprechung abgerückt. Jedoch seien diese Grundsätze nicht auf andere Fälle
eines ruhenden Arbeitsverhältnisses anwendbar. Die Besonderheit dieses Falles
war, dass der Sonderurlaub zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde und
die Hauptleistungspflichten einvernehmlich ausgesetzt wurden.
Die
Pressemitteilung des BAG finden Sie hier: BAG, Urteil vom 19.03.2019 - 9 AZR
315/17
07.
Februar 2019
Gebot
fairen Verhandelns - Kein Widerruf eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrages
nach § 355 BGB
Das
Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 07.02.2019, Az. 6 AZR 75/18
entschieden, dass dem Arbeitnehmer kein Verbraucherwiderrufsrecht nach § 355
BGB zusteht, nur weil der Aufhebungsvertrag in seiner Privatwohnung geschlossen
wurde. Eine Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrages könne sich aber aus dem
Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns ergeben. Dieses Gebot sei eine
arbeitsvertragliche Nebenpflicht und gebiete es, dass keine psychische
Drucksituation von einer Seite geschaffen werde, die eine freie und überlegte
Entscheidung des Vertragspartners über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages
erheblich erschwere.
Den
Link zur Entscheidung finden Sie hier: BAG, Urteil vom 07.02.2019 - 6 AZR 75/18
23.
Januar 2019
Keine
sachgrundlose Befristung bei acht Jahre zuvor abgeschlossenem Arbeitsvertrag
Das
Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 23.01.2019, Az. 7 AZR 733/16,
entschieden, dass die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrages nach § 14
Abs. 2 S. 2 TzBfG nicht zulässig ist, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und dem
Arbeitgeber bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von etwa eineinhalbjähriger Dauer bestand. Dieser Arbeitsvertrag
müsse eine vergleichbare Arbeitsaufgabe zum Gegenstand gehabt haben. Eine
Befristung sei aber unter anderem in den Fällen möglich, in denen die
Vorbeschäftigung sehr lange zurückliege, ganz anders geartet war oder nur von
sehr kurzer Dauer gewesen sei. Damit hat das BAG seine bisherige
Rechtsprechung, wonach die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund
trotz des gesetzlichen Vorbeschäftigungsverbots möglich ist, wenn zwischen
altem und neuem Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre Karenzzeit liegen, nach
entsprechender Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgegeben.
Den
Link zur Entscheidung finden Sie hier: BAG, Urteil vom 23.01.2019 - 7 AZR
733/16
15.
Januar 2019
Zur
Zulässigkeit presserechtlicher Informationsschreiben
Der
BGH hat mit Urteil vom 15. Januar 2019 – VI ZR 506/17 entschieden, dass die
Übermittlung eines presserechtlichen Informationsschreibens in der Regel nicht
rechtswidrig in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb eines
Presseunternehmens eingreift. Derartige Schreiben zielen auf einen effektiven –
möglichst bereits vor einer Verletzung wirksam werdenden – Schutz des
allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Sie dienen dazu, dem von einer befürchteten
Rechtsverletzung Betroffenen bereits im Vorfeld Gehör zu gewähren und dadurch
persönlichkeitsrechtsverletzende Rechtsverstöße von vorneherein zu verhindern
oder jedenfalls ihre Weiterverbreitung einzuschränken. Hinter diesen
schutzwürdigen Interessen hat das Interesse eines Presseunternehmens,
presserechtliche Informationsschreiben nicht zu erhalten, in der Regel
zurückzutreten. Eine andere Beurteilung ist allerdings dann geboten, wenn das
übersandte Informationsschreiben von vorneherein ungeeignet ist, präventiven
Rechtsschutz zu bewirken. Hiervon ist auszugehen, wenn es keine Informationen
enthält, die dem Presseunternehmen die Beurteilung erlauben, ob
Persönlichkeitsrechte durch eine etwaige Berichterstattung verletzt werden. So
verhielt es sich im Streitfall.
Die
Pressemitteilung des BGH in dieser Sache finden Sie hier: BGH, Urteil vom 15. Januar 2019 – VI ZR
506/17
10.
Januar 2019
EGMR:
Im Verfahren von Kachelmann- Foto haben die deutschen Gerichte das Recht auf
freie Meinungsäußerung und Recht auf Privatsphäre richtig abgewogen
Mit
seiner Entscheidung vom 10.01.2019, Az. 62721/13 und
6274/13 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die
Entscheidung des BGH bestätigt. Gegenstand des Verfahrens war ein Foto, das
2010 in der „Bild“-Zeitung abgedruckt war und das Kachelmann mit nacktem
Oberkörper im Kreise von Mitgefangenen im Gefängnishof zeigte. Das gegen den
Verlag ausgesprochene Verbot sei zwar ein Eingriff in das Recht auf freie
Meinungsäußerung, jedoch überwiege bei der gebotenen Abwägung das Recht von
Herrn Kachelmann auf Privatsphäre und sei daher gerechtfertigt.
Den
Link zur Entscheidung finden Sie hier: EGMR, Entscheidung vom 10.01.2019 - Az.
62721/13 und 6274/13
10.
Januar 2019
Das
Kopieren eines im Internet frei zugänglichen Fotos stellt eine
Urheberrechtsverletzung dar
Der
Bundesgerichtshof folgt der Rechtsprechung des EuGH und hat in seinem Urteil
vom 10.01.2019, Az. I ZR 267/15, entschieden, dass ein im Rahmen eines
Schülerprojekts auf der Webseite der Schule ohne Einwilligung des Fotografen
hochgeladenes Foto der Stadt Córdoba das Urheberrecht des Fotografen verletze.
Die Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Fotos bedürfe demnach
der Zustimmung des Urhebers, auch wenn das Bild auf einer anderen Webseite frei
verfügbar sei. Das Hochladen eines Fotos
im Internet stelle ein genehmigungsbedürftiges „öffentliches Zugänglichmachen“
im Sinne des § 19 a UrhG dar. Eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von §15
Abs.2 Satz1 UrhG liege vor, wenn eine Fotografie auf eine Website eingestellt
wird, die zuvor ohne beschränkende Maßnahme, die ihr Herunterladen verhindert,
und mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers auf einer anderen Website
veröffentlicht worden sei.
Den
Link zur Entscheidung finden Sie hier: EuGH, Urteil vom 10.01.2019 - I ZR
267/15
08.
Januar 2019
Posts
in sozialen Medien unterfallen nur dann dem UWG, wenn sie in einem Zusammenhang
mit der Absatzförderung stehen
Das
Kammergericht hat in seinem Urteil vom 08.01.2019, Az. 5 U 83/18, entschieden,
dass Beiträge von Influencern nicht generell als kennzeichnungspflichtige
Werbung anzusehen sind. Es müssen die Umstände im Einzelfall geprüft werden.
Weltanschauliche, wissenschaftliche, redaktionelle oder verbraucherpolitische
Äußerungen unterfallen nicht dem UWG. Indizien für kennzeichnungspflichtige
Werbung seien der geringe journalistische Gehalt eines Beitrags, anderweitige
Werbetätigkeit für Dritte in sozialen Medien gegen Entgelt, öffentliche
Berichterstattung über die professionelle Bloggertätigkeit des in Anspruch genommenen
und eine Verlinkung auf Online-Shops Dritter.
Den
Link zur Entscheidung finden Sie hier: KG, Urteil vom 08.01.2019 - 5 U 83/18