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Urteile & Neuigkeiten

Aktuelle Rechtsprechung und andere Tätigkeiten

Kanzlei Bezzenberger informiert Sie auf dieser Seite gerne über neuere und interessante Entscheidungen und Urteile der Gerichte. Erwähnung finden auch Seminare und Vorträge, die die Rechtsanwälte der Kanzlei gehalten haben sowie Veranstaltungen, die von einem der Rechtsanwälte moderiert und/oder mitorganisiert wurden.

 

23. Mai 2023

Auslistungsanspruch gegen google

Die Kläger forderten gegenüber „google“, es zu unterlassen, die monierten Artikel bei der Suche nach ihren Namen in der Suchergebnisliste aufzuführen und Fotos von ihnen als Vorschaubilder ("thumbnails") anzuzeigen. Google erklärte in dem Verfahren, die Wahrheit der in den verlinkten Inhalten aufgestellten Behauptungen nicht beurteilen zu können. Der BGH legte dem Gerichtshof der Europäischen Union dazu zwei Fragen zur Auslegung von Art. 17 Abs. 1 DSGVO zur Vorabentscheidung vor. Der EuGH entschied daraufhin mit Urteil vom 08.12.2022 – C-460/20, dass der Betreiber der Suchmaschine verpflichtet sei, einem Auslistungsantrag stattzugeben, wenn die eine Auslistung begehrende Person relevante und hinreichende Nachweise vorlege, die ihren Antrag zu stützen vermögen und belegen, dass die in dem aufgelisteten Inhalt enthaltenen Informationen offensichtlich unrichtig seien oder zumindest ein für diesen gesamten Inhalt nicht unbedeutender Teil dieser Informationen offensichtlich unrichtig sei. Hinsichtlich der Vorschaubilder, so der EuGH weiter, sei dem Informationswert dieser Fotos (unabhängig vom Kontext ihrer Veröffentlichung auf der Internetseite, der sie entnommen sind, aber unter Berücksichtigung jedes Textelements, das mit der Anzeige dieser Fotos in den Suchergebnissen unmittelbar einhergeht und Aufschluss über den Informationswert dieser Fotos geben kann) Rechnung zu tragen.

Der BGH entschied daraufhin mit Urteil vom 23.05.2023, Az. VI ZR 476/18, dass es bei einem Artikel bereits an dem notwendigen Bezug zu der Person des Klägers fehle. Hinsichtlich der beiden anderen Artikel hätten es die Kläger versäumt, gegenüber „google“ den ihnen obliegenden Nachweis zu führen, dass die dort enthaltenen Informationen offensichtlich unrichtig seien. Bezüglich der Vorschaubilder hat der BGH die Beklagte, anders als die Vorinstanzen, zur Auslistung der Vorschaubilder in der beanstandeten Form verpflichtet.

Die Pressemitteilung des BGH zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Pressemitteilung des BGH zu Urteil vom 23.05.2023, Az. ZR 476/18

 

12. Mai 2023

„Umgangsrecht“ für einen Hund

Wenn eine Liebesbeziehung in die Brüche geht, stellt sich bei vielen Paaren die Frage, wo der gemeinsam angeschaffte Hund in Zukunft leben soll. Das LG Frankenthal, Urteil vom 12.05.2023, Az. 2 S 149/22, hat entschieden, dass nach einer Trennung jedem der Ex-Partner eine Art "Umgangsrecht" mit dem Tier eingeräumt werden müsse. Ein Mann wurde daher nach Trennung von seinem Partner dazu verurteilt, in eine "Verwaltungs- und Benutzungsregelung" für den gemeinsam erworbenen Hund einzuwilligen. Miteigentümer eines Hundes können daher nach Trennung wechselseitig die Zustimmung zu einer "Benutzungsregelung nach billigem Ermessen" verlangen, im entschiedenen Fall sogar in Form eines „Wechselmodells“.

Die Entscheidung ist u.a. hier besprochen:https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/umgangsrecht-mit-einen-hund-3240688

 

04. Mai 2023

Kein Schadensersatz bei bloßem Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Der Europäische Gerichtshof stellt in seinem Urteil vom 04.05.2023 fest, dass der in der DSGVO vorgesehene Schadenersatzanspruch eindeutig an drei kumulative Voraussetzungen geknüpft ist: Einen Verstoß gegen die DSGVO, einen materiellen oder immateriellen Schaden, der aus diesem Verstoß resultiert, und einen Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und dem Verstoß. Demnach eröffnet nicht jeder Verstoß gegen die DSGVO für sich genommen einen Schadenersatzanspruch. Eine andere Auslegung liefe dem klaren Wortlaut der DSGVO zuwider. Zudem führt nach dem Wortlaut der Erwägungsgründe der DSGVO, die speziell den Schadenersatzanspruch betreffen, ein Verstoß gegen die DSGVO nicht zwangsläufig zu einem Schaden. Allerdings stellt der Gerichtshof auch fest, dass der Ersatz eines immateriellen Schadens nicht von einer Erheblichkeitsschwelle abhängig gemacht werden kann.

Den Link zu der Entscheidung des EuGH finden Sie hier: EuGH, Urteil vom 04.05.2023 - C-300/21, Österreichische Post

 

26. April 2023

LG Köln untersagt erneut Online-Berichterstattung der BILD über Kardinal Woelki

Das LG Köln hat BILD untersagt, zu berichten, dass Kardinal Woelki über die Personalakte eines umstrittenen Priesters und damit auch über die den Priester betreffende Warnung der Polizei im Vorfeld von dessen Beförderung informiert gewesen sei. Woelki beteuerte im Prozess, er habe nie etwas gewusst. Die Vernehmungen entsprechender Zeugen stützten sich bloß auf Vermutungen, hätten aber kaum Substanz, merkte das Gericht dazu an. Beweise von ausreichender Qualität habe es damit im Ergebnis nicht gegeben. Dies ergibt sich aus einer Pressemitteilung des LG Köln (zum Urteil vom 26.04.2023, Az. 28 O 293/21). Das Urteil steht in einer Reihe von Entscheidungen des Gerichts zu Äußerungen der BILD über KardinalWoelki und Vorgänge im Bistum Köln.

Einen Link zur Pressemitteilung des LG Kölns finden Sie hier:Pressemitteilung des LG Köln zu Urteil v. 26.04.2023, Az. 28 O 293/21

 

29. März 2023

Fristlose Kündigung und Weiterbeschäftigung zur Vermeidung von Verzugslohnfolgen vertragen sich nicht

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos, weil er meint, die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses sei ihm nicht zuzumuten, bietet aber gleichzeitig dem Arbeitnehmer „zur Vermeidung von Annahmeverzug“ die Weiterbeschäftigung zu unveränderten Bedingungen während des Kündigungsschutzprozesses an, verhält er sich widersprüchlich. In einem solchen Fall spricht eine tatsächliche Vermutung dafür, dass das Beschäftigungsangebot nicht ernst gemeint ist. Diese Vermutung kann durch die Begründung der Kündigung zur Gewissheit oder durch entsprechende Darlegungen des Arbeitgebers entkräftet werden.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: BAG, Urteil vom 29.03.2023, 5 AZR 255/22

 

07. März 2023

Sorgerechtsentzug im Eilverfahren unter engen Voraussetzungen möglich

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 7.3.2023 – 1 BvR 221/23, entschieden, dass eine räumliche Trennung des Kindes von seinen Eltern gegen deren Willen nur unter strikter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgen oder aufrechterhalten werden darf. Für eine Trennung des Kindes von den Eltern im Wege der einstweiligen Anordnung ist dabei maßgeblich, ob die Gefährdungslage nach Ausmaß und Wahrscheinlichkeit aufgrund der vorhandenen Erkenntnisse bereits derart verdichtet ist, dass ein sofortiges Einschreiten auch ohne weitere gerichtliche Ermittlungen geboten ist. Eine solche Gefährdungslage ist dann anzunehmen, wenn bei dem Kind bereits ein Schaden eingetreten ist oder sich eine erhebliche Gefährdung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.

Einen Link zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts finden Sie hier: Bundesverfassungsgericht, Beschluss v. 7.3.2023 – 1 BvR 221/23

 

16. Februar 2023

Gleiches Entgelt für Männer und Frauen

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 16.02.2023, Az. 8 AZR 450/21, entschieden, dass eine Frau Anspruch auf gleiches Entgelt wie ihr männlicher Kollege für gleiche oder gleichwertige Arbeit hat, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen auf Grund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. An dieser Bewertung ändert auch der Umstand nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt gefordert hatte und der Arbeitgeber dieser Forderung nachgegeben hatte. Die Klägerin hat nach dem Bundesarbeitsgericht daher Anspruch nach Art. 157 AEUV, § 3 Abs. 1 und § 7 EntgTranspG auf das gleiche Grundentgelt wie ihr männlicher Kollege. Der Umstand, dass die Klägerin für die gleiche Arbeit ein niedrigeres Grundentgelt erhalten hat als ihr männlicher Kollege, begründet zudem die Vermutung nach § 22 AGG, nämlich dass die Benachteiligung auf Grund des Geschlechts erfolgt ist. Dem Arbeitgeber ist es nicht gelungen, diese Vermutung zu widerlegen. Insbesondere konnte sich der Arbeitgeber nicht mit Erfolg darauf berufen, das höhere Grundentgelt des männlichen Kollegen beruhe nicht auf dem Geschlecht, sondern auf dem Umstand, dass dieser ein höheres Entgelt ausgehandelt habe, also letztlich auf seinem Verhandlungsgeschick.

Den Link zur Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts finden Sie hier:https://www.bundesarbeitsgericht.de/presse/entgeltgleichheit-von-maennern-und-frauen/

 

25. Januar 2023

Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 25.01.2023 mal wieder über die Unzulässigkeit eines Freiwilligkeitsvorbehaltes im Rahmen eines Arbeitsvertrages entschieden. Im Streitfall ging es um einen in arbeitsvertraglichen AGB enthaltenen Freiwilligkeitsvorbehalt, der wie folgt lautete: „Die Zahlung von Sonderzuwendungen insbesondere von Weihnachts- und/oder Urlaubsgeld liegt im freien Ermessen des Arbeitgebers und begründet keinen Rechtsanspruch für die Zukunft, auch wenn die Zahlung mehrfach und ohne ausdrücklichen Vorbehalt der Freiwilligkeit erfolgt.“ In der Gesamtschau ließ die Klausel die Auslegung zu, dass der Vorbehalt auch Individualvereinbarungen über Sonderzuwendungen wie Urlaub- und Weihnachtsgeld erfassen sollte. Mit diesem Inhalt verstieß die Klausel gegen den gesetzlichen Vorrang der Individualvereinbarung gegenüber allgemeinen Geschäftsbedingungen, das heißt gegen § 305 b BGB. Damit gilt, dass Freiwilligkeitsvorbehalte ohne eine ausdrückliche Ausnahme zu Gunsten späterer Individualvereinbarungen unwirksam sind, auch wenn sie, wie im streitgegenständlichen Fall nurauf Sonderzuwendungen bezogen sind und vor allem gegen das Entstehen einer betrieblichen Übung gerichtet sind. Wirksame Freiwilligkeitsvorbehalte müssen daher mit dem ausdrücklichen Hinweis versehen werden, dass der Vorbehalt nicht für spätere Individualvereinbarungen gelten soll.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: BGH, Urteil vom 25.01.2023, 10 AZR 109/22

 

17. Januar 2023

Rücknahme einer Kündigung – ganz so einfach ist es nicht

Eine Kündigung ist eine einseitig gestaltende Willenserklärung. Die „Rücknahme“ einer Kündigung ist daher als ein Antrag auf einvernehmliche Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses im Sinne von § 145 BGB zu verstehen. Einen solchen Antrag muss der Vertragspartner, demgegenüber die Kündigung erklärt worden ist, nicht annehmen. 

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: Thüringer Landesarbeitsgericht, Urteil vom 17.01.2023 – 5 SA 243/22

 

13. Oktober 2022

Regelungen in Arbeitsordnung zum Ausdruck religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen

Der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 13. Oktober 2022 bestätigt, dass eine Bestimmung in einer Arbeitsordnung eines Unternehmens, die es den Arbeitnehmern verbietet, ihre religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen, welche diese auch immer sein mögen, durch Worte, durch die Kleidung oder auf andere Weise zum Ausdruck zu bringen, gegenüber Arbeitnehmern, die ihre Religions und Gewissensfreiheit durch das sichtbare Tragen eines Zeichens oder Bekleidungsstücks mit religiösem Bezug ausüben möchten, keine unmittelbare Diskriminierung darstelle und mit dem Unionsrecht vereinbar sei - wenn diese Bestimmung allgemein und unterschiedslos auf alle Arbeitnehmer angewandt wird. Eine etwaig aus den Neutralitätsregeln des Arbeitgebers folgende mittelbare Benachteiligung könne durch ein nachvollziehbares Bedürfnis des Arbeitgebers an einer politisch, religiös und weltanschaulich neutralen Außendarstellung gerechtfertigt werden.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: EuGH, Urteil vom 13. Oktober 2022 – C-344/20

 

25. August 2022

Sonderkündigungsschutz für betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestätigt

Das Bundesarbeitsgericht bestätigt mit seiner Entscheidung vom 25. August 2022 die Vereinbarkeit des Sonderkündigungsschutzes des betrieblichen Datenschutzbeauftragten mit dem Grundgesetzt sowie dem Unionsrecht und stärkt so die Position des betrieblichen Datenschutzbeauftragten und die datenschutzfreundliche Linie der Europäischen Union.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: BAG, Urteil vom 25. August 2022 – 2 AZR 225/20

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: EuGH, Urteil vom 13. Oktober 2022 – C-344/20

 

18. August 2022

Foto von Fototapete verletzt Urheberrecht

Verbreitet der Vermieter einer Ferienwohnung Bilder im Internet, auf denen eine Fototapete mit Tulpenmotiv zu sehen ist, kann dies eine Urheberrechtsverletzung sein. Der Vermieter wurde zu Unterlassung und Schadensersatz verurteilt, weil die Fototapete auf einem der online veröffentlichen Bilder prominent zu sehen war. Der Fotograf gab im Verfahren an, zwar die Genehmigung für die Verwendung als Fototapete erteilt zu haben, aber nur als einfaches Nutzungsrecht. Nicht davon abgedeckt ist die Veröffentlichung in anderen Medien wie dem Internet.

Den Link zur Entscheidung des Landgerichts Köln finden Sie hier: Landgericht Köln, Urteil vom 18.08.2022, Az. 14 O 350/21

 

10. August 2022

Auslistungsanspruch gegen Google

Im entschiedenen Fall macht der BGH, Urteil vom 03.05.2022 – VI ZR 832/20, Ausführungen zum Anspruch des Klägers auf Löschung/Auslistung gegenüber Google aus Art. 17 Abs. 1 DSGVO und hat die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Kläger hatte im März 1988 gemeinsam mit einem weiteren Täter drei Menschen überfallen und ermordet und war deswegen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Im November 2014 war der Kläger dann aus der Haft entlassen worden. Bei Eingabe des Vor- und Nachnamens des Klägers bei Google erschien stets ein Link zu einem Artikel aus dem Jahr 1988 zum gegen den Kläger geführten Strafverfahren. Auch wenn die Berichterstattung im Jahr 1988 zulässig war, sei nach BGH insbesondere zu berücksichtigen, dass seit der Straftat des Klägers und der relevanten Veröffentlichung des Artikels bereits mehr als 30 Jahre vergangen seien und das Interesse der Öffentlichkeit an der Person des Klägers mit zunehmendem Zeitablauf immer weiter zurücktrete. Der Kläger habe sich auch nach seiner Verurteilung mit seiner Tat nicht wieder in das Licht der Öffentlichkeit begeben. Demgegenüber sei die Belastungswirkung der Auffindbarkeit des Presseartikels bei namensbezogener Suche bei Google brenzlich. Bei der gebotenen Abwägung müsse letztlich das öffentliche Interesse an der Auffindbarkeit des Presseartikels bei Eingabe des Vor- und Nachnamens des Klägers zurücktreten, unabhängig davon, ob das monierte Suchergebnis auf der ersten Suchergebnisseite an prioritärer Stelle oder deutlich später angezeigt würde.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: BGH, Urteil vom 03.05.2022 – VI ZR 832/20

 

09. August 2022

Prüfpflicht bei falschen Einträgen in Bewertungsportalen

Der BGH hat in seinem Urteil vom 9.8.2022 - VI ZR 1244/20 entschieden, dass die Prüfpflichten des Betreibers eines Bewertungsprotals grundsätzlich bereits ausgelöst werden, wenn der Bewertete ihm gegenüber rügt, dass es sich um eine Bewertung handele, der gar kein (Gäste-)Kontakt mit dem Bewertenden zugrunde liege. Einer näheren Begründung der Behauptung des fehlenden Kontakts bedarf es nur, wenn sich die Identität des Bewertenden für den Bewerteten ohne Weiteres aus der Bewertung ergibt. Der BGH trägt mit dieser Entscheidung dem Umstand Rechnung, dass Bewertete bei oft anonymisiert oder unter Pseudonymen abgegeben Bewertungen kaum eine Möglichkeit haben, die wahre Identität zu ermitteln und den fehlenden Kontakt konkret aufzuzeigen.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: BGH, Urteil vom 9.8.2022 - VI ZR 1244/20

 

02. August 2022

Selbstöffnung der Privatsphäre = zulässige spekulative Berichterstattung über Liebesbeziehung eines Prominenten

Der BGH hat mit Urteil vom 02.08.2022 entschieden, dass ein Prominenter, der durch eigenes Verhalten ein öffentliches Informationsinteresse an seiner Liebesbeziehung weckt, eine Berichterstattung, die über eine Liebesbeziehung des Prominenten spekuliert, gefallen lassen muss. Der Prominente hatte sich in der Vergangenheit mehrfach öffentlich bezüglich einer Beziehung zu einer Frau geäußert. Dabei stellte er seinen Status als Single in den Vordergrund und erklärte sich zu Vorstellungen und Wünschen hinsichtlich einer möglichen Partnerin. Zudem hatte er sich mehrfach öffentlich zu von ihm geführten und bereits beendeten Liebesbeziehungen geäußert. Auch Auftritte des Klägers als Komiker bezogen sich teilweise auf Beziehungs,- Dating,- und Sex-Themen. Für das durch den Kläger begründete Interesse an seiner möglichen Liebesbeziehung gerade mit „Y“ war weiter von Bedeutung, dass auch diese in sozialen Medien als „Sexbloggerin“ auf sich aufmerksam machte und sich ebenfalls öffentlich zu Beziehungsaspekten äußerte. Da insbesondere kein besonderes Bemühen um Geheimhaltung seines Beziehungslebens im Allgemeinen oder seiner Liebesbeziehung zu „Y“ im Besonderen erkennbar war, erwies sich bei gebotener Abwägung die spekulative Berichterstattung über die Liebesbeziehung des Klägers als zulässig.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: BGH, Urteil vom 02.08.2022, Az. VI ZR 26/21

 

02. August 2022

Zulässigkeit von Berichterstattung, die über Liebesbeziehung spekuliert

Der BGH hat in seinem Urteil vom 02.08.2022, Az. VI ZR 26/21 entschieden, dass die Zulässigkeit der Veröffentlichung von Spekulationen über eine Liebesbeziehung auch vom generellen öffentlichen Umgang des Betroffenen mit seinem Beziehungsleben abhängt. Vorliegend war in einer Zeitschrift über die Liebesbeziehung eines Prominenten spekuliert worden, zu der dieser sich selbst noch nicht öffentlich bekannt hatte. Laut BGH gilt: Je größer der Informationswert für die Öffentlichkeit ist, desto mehr muss das Schutzinteresse desjenigen, über den informiert wird, hinter den Informationsbelangen der Öffentlichkeit zurücktreten. Im zu entscheidenden Fall habe der Betroffene selbst öffentlich über seinen Beziehungsstatus, seine Vorstellungen von einer Partnerin und sein Datingverhalten gesprochen und sei auch nicht stets um Geheimhaltung seines Beziehungslebens im Allgemeinen oder seiner aktuellen Liebesbeziehung bemüht gewesen. Hierdurch habe er ein öffentliches Informationsinteresse an seiner Liebesbeziehung und damit einen Informationswert der Berichterstattung begründet.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: BGH, Urteil vom 02.08.2022 - VI ZR 26/21

 

17. Februar 2022

Umfang der Umgangspflicht des Umgangselternteils

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 17. Februar 2022 – 1 BvR 743/21 bestätigt, dass es einem Elternteil grundsätzlich zumutbar ist, auch unter Beeinträchtigung seiner Persönlichkeitssphäre zum Umgang mit seinem Kind verpflichtet zu werden, wenn dies dem Kindeswohl dient. Zwar dient ein Umgang mit dem Kind, der nur mit Zwangsmitteln gegen das umgangsunwillige Elternteil durchgesetzt werden kann, in der Regel nicht dem Kindeswohl. Davon kann jedoch nicht in gleicher Weise ausgegangen werden, wenn der Umgang mit dem Kind oder den Kindern grundsätzlich gewünscht ist, das Elternteil diesen aber nur in geringerem Umfang wahrnehmen möchte als gerichtlich festgelegt. Hier kann der unter Berücksichtigung der Interessen der Elternteile und des Kindes festgelegte Umgang auch vollstreckt werden.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2022 – 1 BvR 743/21

 

25. Januar 2022

Kein Anspruch auf Bedauerns-, Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis

Das BAG hat erneut, dieses Mal mit Urteil vom 25. Januar 2022, Az.: 9 AZR 146/21, entschieden, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf ein Zeugnis mit – im Allgemeinen üblicher – Bedauerns-, Dankes- und Wunschformel habe. Gemäß § 109 Abs. 1 S. 1 GewO muss ein qualifiziertes Zeugnis Angaben über Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers enthalten, wohingegen eine Schlussformel dazu nicht beitrage. Auch aus dem Gebot der allgemeinen Rücksichtnahme auf die Interessen des Vertragspartners lasse sich keine Verpflichtung des Arbeitgebers ableiten, ein Arbeitszeugnis mit einer „freundlichen Schlussformel“ zu versehen. Diese ständige BAG-Rechtsprechung ist für Arbeitnehmer sehr nachteilig, zumal sich aus einer fehlenden Schlussformel in der Arbeitspraxis unschwer ableiten lässt, was der Aussteller dieses Arbeitszeugnisses tatsächlich von dem Arbeitnehmer gehalten hat.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: BAG, Urteil vom 25. Januar 2022 - 9 AZR 146/21

 

21. Dezember 2021

Gerichtsstand bei verunglimpfenden Äußerungen im Internet nach EU-Recht

Der EuGH hat mit Urteil vom 21. Dezember 2021, Az.: C-251/20, entschieden, dass bei Verbreitung angeblich verunglimpfender Äußerungen im Internet der Ersatz des dadurch im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates entstandenen Schadens vor den Gerichten dieses Mitgliedsstaates eingeklagt werden könne. Die Zuständigkeit setze lediglich voraus, dass der rechtsverletzende Inhalt dort zugänglich ist oder war. Nach der Zuständigkeitsregel des Art. 7 Nr. 2 VO/EU 1215/2012 seien Gerichte des Ortes zuständig, „an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht“. Bei mutmaßlichen Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht im Internet habe die Person, die sich in ihren Rechten verletzt fühle, daher die Möglichkeit – unter dem Gesichtspunkt des Ortes des ursächlichen Geschehens – bei den Gerichten des Ortes, an dem der Urheber dieser Inhalte niedergelassen sei, oder – unter dem Gesichtspunkt der Verwirklichung des Schadenserfolges – bei dem Gericht des Mitgliedsstaates, in dem sich der Mittelpunkt ihrer Interessen befindet, eine Klage auf Ersatz des gesamten entstandenen Schadens zu erheben. Schließlich setze die Zuständigkeit dieser Gerichte über die Entscheidung allein über Schäden, die im Hoheitsgebiet ihres Mitgliedsstaates entstanden sind, lediglich voraus, dass der verletzende Inhalt in diesem Hoheitsgebiet zugänglich gewesen sei, da Art. 7 Nr. 2 VO (EU) 1215/2012 insoweit keine zusätzlichen Voraussetzungen enthalte.

Wenn es sowohl um Richtigstellung und Entfernung als auch um Schadensersatz geht, dann kann die klagende Person vor den Gerichten jedes Mitgliedsstaates, in dessen Hoheitsgebiet diese Äußerungen zugänglich sind oder waren, Ersatz des Schadens verlangen, der ihr in dem Mitgliedsstaat des angerufen Gerichts entstanden sein soll. Dies gilt selbst dann, wenn dieses Gericht nicht für die Entscheidung über den Antrag auf Richtigstellung und Entfernung zuständig ist. Wenn es um mutmaßliche Verstöße gegen das Persönlichkeitsrecht geht, kann bei den Gerichten des Ortes, an dem der Urheber dieser Inhalte niedergelassen ist oder bei den Gerichten des Mitgliedsstaates, in dem sich der Mittelpunkt ihrer Interessen befindet, Klage auf Ersatz des gesamten Schadens erhoben werden.

Das EuGH-Urteil ist für Geschädigte im Äußerungsrecht höchst erfreulich. Diese können sich aussuchen, in welchem EU-Land sie ihre Ansprüche verfolgen möchten und sind nicht auf die Gerichte eines bestimmten EU-Mitgliedsstaates beschränkt.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2021 - C-251/20

 

14. Dezember 2021

Rechtsverletzende Berichterstattung über Sexualleben

Der BGH hat in seinem Urteil vom 14. Dezember 2021 - VI ZR 403/19 – entschieden, dass die Berichterstattung unter Namensnennung über das Sexualleben einer Person rechtswidrig ist, auch wenn die prominente Partnerin der Person öffentlich in den Medien über ihr Privatleben spricht, hierbei jedoch nicht die Identität ihres Partners selbst preisgibt. Dies gilt auch dann, wenn die Identität des Partners grundsätzlich durch einfache Recherchen im Internet ermittelbar ist. Der BGH stärkt mit seiner Entscheidung den Schutz der Privatsphäre als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: BGH, Urteil vom 14. Dezember 2021 - VI ZR 403/19

 

19. Dezember 2021

Erfolg gegen Hasskommentare

Renate Künast ist gegen Hasskommentare zuletzt erfolgreich gerichtlich vorgegangen. Das BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 2021, Az.: 1 BvR 1073/20, stellte fest, dass die Beschlüsse des Kammergerichts Berlin und des Landgerichts Berlin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Antragstellerin darstellten. Das Landgericht Berlin hatte zunächst Äußerungen in Bezug auf die Antragstellerin wie „Stück Scheiße“, „geisteskrank“ und „Pädophilen-Trulla“ ebenso wenig als Beleidigung angesehen wie den Begriff „Schlampe“ oder sogar „Drecksfotze“. Das Kammergericht Berlin wollte bei Begriffen wie „kranke Frau“, „Gehirnamputiert“ und „Pädophilen-Trulla“ ebenfalls keine Beleidung annehmen. Das BVerfG machte mit seinem Beschluss vom 19. Dezember 2021 nun mehr als deutlich, dass Landgericht und Kammergericht hier ein in verfassungsrechtlich relevanter Weise einen falschen Maßstab angelegt hätten und die notwendige Abwägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung der Facebook-Nutzer unterlassen habe. Schön, dass das Bundesverfassungsgericht hier klare Worte gefunden hat. Insbesondere die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Berlin war grob falsch und hat fast überall für ungläubiges Kopfschütteln gesorgt.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 2021 - 1 BvR 1073/20

 

30. November 2021

Kein Erwerb von Urlaubsansprüchen während Kurzarbeit 0

Das BAG, Urteil vom 30.11.2021, Az. 9 AZR 225/21, hat entschieden, dass bei Ausfall vollständiger Arbeitstage während Kurzarbeit dieser Ausfall bei der Berechnung des Jahresurlaubes zu berücksichtigen ist. Das BAG hat in vergleichbaren Fällen bereits ähnlich entschieden, so zum Beispiel für die Freistellungsphase während der Altersteilzeit oder bei unbezahlter Freistellung während eines Sabbatjahres.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: BAG, Urteil vom 30.11.2021 - 9 AZR 225/21

 

13. Oktober 2021

Kein Anspruch auf Lohn bei Betriebsschließungen während Corona-Lockdown

Wird ein Betrieb wegen Corona während des Corona-Lockdowns durch behördliche Anordnung vorübergehend geschlossen, trägt der Arbeitgeber nicht das Risiko des Arbeitsausfalls und muss daher für die ausgefallene Arbeitszeit keinen Lohn zahlen, so hat es das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 13.10.2021, 5 AZR 211/21 entschieden. Der Arbeitgeber trägt das Arbeitsausfallrisiko danach nicht, wenn zum Schutz der Bevölkerung vor SARS-CoV-2-Infektionen durch behördliche Anordnung die sozialen Kontakte auf ein Minimum reduziert werden und wenn daher „nahezu flächendeckend alle nicht für die Versorgung der Bevölkerung notwendigen Einrichtungen geschlossen werden“. Es verwirkliche sich dann laut BAG nicht „ein in einem bestimmten Betrieb angelegtes Betriebsrisiko“. Vielmehr sei die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung Folge eines hoheitlichen Eingriffs, mit dem eine die Gesellschaft insgesamt treffende Gefahrenlage bekämpft wird. Es sei Sache des Staates in solchen Fällen für einen Ausgleich der finanziellen Einbußen der Beschäftigten zu sorgen (z.B. Kurzarbeitergeld). Lücken in dieser Absicherung seien kein Grund, das Arbeitsausfallrisiko dem Arbeitgeber aufzuerlegen.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: BAG, Urteil vom 13.10.2021 - 5 AZR 211/21

 

09. September 2021

Influencer-Marketing – Was ist erlaubt und was nicht?

Der Bundesgerichtshof hat am 09. September 2021 gleich drei Urteile (Az. I ZR 90/20, I ZR 125/20, I ZR 126/20) zum Influencer-Marketing gefällt und damit für ein bisschen mehr Rechtssicherheit gesorgt. Danach gilt: Erhält die Influencerin oder der Influencer für einen Beitrag über ein Produkt eine Gegenleistung vom Unternehmen, ist der Beitrag als werblich zu kennzeichnen. Eine Kennzeichnungspflicht ist auch dann zu bejahen, wenn der Beitrag "nach seinem Gesamteindruck" übertrieben werblich ist, also bspw. ohne kritische Distanz erfolgt und wenn über sachliche Informationen hinaus allein die Vorzüge eines Produkts lobend hervorgehoben werden. Bei Verlinkung auf eine Internetseite des Herstellers des abgebildeten Produkts liegt laut BGH regelmäßig eine werblich überschießende Tendenz vor, mit der Folge, dass hier eine Werbekennzeichnungspflicht besteht. Dagegen begründen sog. „Tap Tags“ bei Fotos auf Instagram, über die Nutzer auf Instagram-Accounts von Dritten verlinken und Nutzerinnen und Nutzer durch einen zweiten Klick bzw. Tap innerhalb von Instagram weitegeleitet werden, allein noch keine Kennzeichnungspflicht. Kommen weitere Umstände hinzu, die den Beitrag übertrieben werblich erscheinen lassen, besteht aber gleichwohl eine Kennzeichnungspflicht.

Die Links zu den Entscheidungen vom 9. September 2022 finden Sie hier: BGH, I ZR 90/20, BGH, I ZR 125/20, BGH, I ZR 126/20

 

08. September 2021

Krankschreibung des Arbeitnehmers bis zum Auslauf der Kündigungsfrist

Legt ein Arbeitnehmer nach der Kündigung eine Krankschreibung passgenau für die Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses vor, kann das den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert, so das Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 08.09.2021, 5 AZR 149/21. Arbeitnehmer, die direkt nach einer Kündigung eine Krankschreibung vorlegen und der Arbeit so bis zum Auslauf der Kündigungsfrist fernbleiben, können daher nicht automatisch mit einer Gehaltsfortzahlung rechnen. Beschäftigte müssen dann die Arbeitsunfähigkeit darlegen und beweisen.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: BAG, Beschluss vom 08.09.2021 - 5 AZR 149/21

 

07. Juli 2021

Verbrauch von Urlaub bei vorsorglicher Corona-Quarantäne

Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit gemäß § 9 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) auf den Jahresurlaub nicht angerechnet. Etwas anderes gilt, so das Arbeitsgericht Bonn (Urteil vom 07.07.2021, 2 Ca 504/21), bei einer behördlichen Isolierungsanordnung, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt fehlt. Eine behördliche Isolierungsanordnung beinhalte keine Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers. Für eine analoge Anwendung von § 9 BUrlG auf eine behördliche Isolierungsanordnung aufgrund der Infektion mit SARS-CoV-2 bestehe mangels planwidriger Regelungslücke und vergleichbarer Sachverhalte kein Raum. Eine Infektion mit SARS-CoV-2 führt daher ohne AU nicht zu der vom Arbeitnehmer gewünschten Anrechnung auf den Jahresurlaub.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: ArbG Bonn, Urteil vom 07.07.2021 - 2 Ca 504/21

 

12. April 2021

Keine Gegendarstellung bei Anwalts-Blog

Das OLG Koblenz, Beschluss v. 12.04.2021, Az. W 108/21, hat entschieden, dass ein von einem Anwalt betriebener Blog in der Regel kein journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot i.S.v. § 20 Abs. 1 S. 1 MStV ist. Folglich bestehe auch kein Gegendarstellungsanspruch gegen dessen Betreiber.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: OLG Koblenz, Beschluss vom 12.04.2021 - Az. W 108/21

 

04. Februar 2021

Unzulässigkeit einer Pressemitteilung über Details aus der Anklageschrift

Das OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 04.02.2021, Az. 4 B 1380/20, hat in 2. Instanz entschieden, dass die Verbreitung von Details aus der Anklageschrift im Fall Metzelder im Rahmen einer Pressemitteilung des Amtsgerichts Düsseldorf rechtswidrig war. Zwar sei die namentliche Nennung Metzelders nicht zu beanstanden gewesen, wohl aber die Veröffentlichung von Details aus der Anklageschrift. Zudem habe die Pressemitteilung nicht ohne vorherige Anhörung des Betroffenen ergehen dürfen. Das Recht des Antragstellers auf ein faires Verfahren und sein allgemeines Persönlichkeitsrecht seien durch die Pressemitteilung verletzt worden.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.02.2021 - 4 B 1380/20

 

12. Januar 2021

Anspruch auf Dankes- und Wunschformel im Arbeitszeugnis

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2021, 3 Sa 800/20 hat entschieden, dass ein Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel (Ausspruch von Dank für die geleistete Arbeit und guten Wünschen für die weitere berufliche und private Zukunft) im Arbeitszeugnis besteht, wenn im Arbeitszeugnis leicht überdurchschnittliche Leistungen bescheinigt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Äußerung eines - tatsächlich nicht vorhandenen - Bedauerns über das Ausscheiden des Mitarbeiters bestehe hingegen nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung einen Anspruch auf Schlussformeln abgelehnt.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: LAG Düsseldorf, Urteil vom 12.01.2021 - 3 Sa 800/20

 

07. September 2020

Internationale gerichtliche Zuständigkeit bei Internetdelikten in der EU

Der EuGH hat mit Urteil vom 17.10.2017, Az.: C 194/16 – Svenskhandel – klargestellt, dass der Anspruch auf Entfernung von Kommentaren, Richtigstellung und der Schadensersatzanspruch einheitlich und untrennbar miteinander verbunden sind und somit nur bei einem Gericht erhoben werden können und zwar bei dem Gericht des Mitgliedstaates, in dem sich der „Mittelpunkt des Interesses“ befinde. Zur Bestimmung des „Mittelpunkts des Interesses“ hat der Gerichtshof für eine natürliche Person entschieden, dass dieser im Allgemeinen dem Mitgliedsstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts entspricht. Jedoch kann eine solche Person den Mittelpunkt ihrer Interessen auch in einem Mitgliedstaat haben, in dem sie sich nicht gewöhnlich aufhält, sofern andere Indizien für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit einen besonders engen Bezug zu diesem Staat herstellen können (vgl. Rz. 40 des Urteils). Bei einer juristischen Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, muss der „Mittelpunkt des Interesses“ den Ort widerspiegeln, an dem ihr geschäftliches Ansehen am gefestigten ist. Der Ort des Sitzes für sich genommen ist im Rahmen einer solchen Prüfung nicht entscheidendes Kriterium. Der EuGH hat damit der noch in seinem Urteil vom 25.10.2011, Az.: C – 509/09, C- 161/10 angenommen „weiten Zuständigkeit der Gerichte“ eine Absage erteilt. Art. 7 Abs. 2 EuGVO ist daher dahingehend auszulegen, dass der Kläger nur bei den Gerichten des Mitgliedsstaates erfolgreich klagen kann, indem sich der Mittelpunkt seines Interesses befindet.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: EuGH, Urteil vom 17.10.2017 - Az.: C 194/16

 

07. September 2020

EU-weite Löschungspflicht von google

Der EuGH hat mit Urteil vom 24.09.2019, Az.: C – 507/17 entschieden, dass Google verpflichtet ist, einem Löschungsbegehren in allen mitgliedsstaatlichen Versionen nachzukommen. Die sogenannte Auslistungspflicht sei aber auf das Hoheitsgebiet der Union beschränkt, d.h. gelte also EU-weit, nicht weltweit.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: EuGH, Urteil vom 24.09.2019 - C – 507/17

 

27. Juli 2020

Eine „offensichtliche“ Rechtsverletzung ist beim Auslistungsbegehren gegen Suchmaschinenbetreiber nicht mehr erforderlich

Der BGH hat mit Entscheidung vom 27.07.2020, Az.: VI ZR 405/18 zum „Recht auf Vergessen“ gegenüber Google den Anspruch des Klägers auf Löschung eines Google-Suchergebnisses bejaht. Dabei hat der BGH klargemacht, dass die Prüfung des Auslistungsbegehrens nach Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zu erfolgen habe und sich der Kläger nicht auf die Vorschriften des nationalen Rechtes stützen könne. Es gelte auch keine Vermutung eines Vorrangs der Schutzinteressen des Betroffenen, sondern die sich gegenüberstehenden Grundrechte seien gleichberechtigt miteinander abzuwägen.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: BGH, Urteil vom 27.07.2020 - VI ZR 405/18

 

13. Februar 2020

Anspruch auf Löschung eines Fake-Accounts

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 13.02.2020, Az.: 312 O 372/18 entschieden, dass Facebook einen Fake-Account löschen muss. Ohne Einwilligung der Klägerin war auf Facebook ein Profil mit ihrem Namen eingerichtet worden. Die Kläger versuchten die Löschung mit Hilfe des dafür vorgesehenen Online-Meldeformulars zu bewirken. Es erfolgte jedoch keine Reaktion, so dass die Klägerin im Ergebnis erfolgreich eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg auf Löschung des Fake-Accounts erwirkt hat.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: LG Hamburg, Urteil vom 13.02.2020 - Az.: 312 O 372/18

 

20. November 2019

Freistellung unter Anrechnung von Urlaub

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20.11.2019, 5 AZR 578/18 entschieden, dass eine einvernehmliche Freistellung zur Urlaubsgewährung nicht ohne weiteres Ansprüche auf Überstundenausgleich erledigt. Da die Parteien nicht klar geregelt hatten, dass auch der Überstundenausgleichsanspruch durch die einvernehmliche Freistellung erledigt sein soll, entschied das Bundesarbeitsgericht zu Gunsten der Arbeitnehmerin.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: BAG, Urteil vom 20.11.2019 - 5 AZR

 

Im Ergebnis sollten Freistellungsklauseln daher nicht nur Regelungen zu Urlaubsabgeltung, sondern auch zur Überstundenabgeltung enthalten. Zudem muss die Freistellung für die Zeit des Urlaubes unwiderruflich erfolgen, andernfalls werden die Urlaubsansprüche durch die Freistellung nicht erfüllt.

 

24. September 2019

Kein Urlaubsanspruch während der Freistellungsphase einer Altersteilzeit im Blockmodell

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 24.09.2019, Az.: 9 AZR 481/18 entschieden, dass unbezahlte Auszeiten bei der Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs nicht zu berücksichtigen sind. Da das Arbeitsverhältnis auch in der Freistellungsphase rechtlich weiter fortbesteht, hatte der BGH in seiner älteren Rechtsprechung die Meinung vertreten, dass auch für die Freistellungsmonate Urlaubsansprüche entstehen. Diese Ansicht hat das Bundesarbeitsgericht nun aber aufgegeben. Da der Arbeitnehmer im Rahmen der Freistellungsphase von vornherein von der Arbeitspflicht entbunden sei, habe er insoweit auch keinen Anspruch auf Erholungsurlaub.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: BAG, Urteil vom 24.09.2019 - 9 AZR 481/18

 

18. September 2019

Auskunftsanspruch über Hintergrundgespräche

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 18.09.2019, Az. BVerwG 6 A 7.18, entschieden, dass Pressevertreter auf der Grundlage des verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruchs der Presse aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verlangen können, dass der Bundesnachrichtendienst (BND) ihnen bestimmte Informationen über vertrauliche Hintergrundgespräche erteilt, die Vertreter des BND mit ausgewählten Journalisten führen. Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts finden Sie hier: Pressemitteilung zum Urteil vom 18.09.2019 - BVerwG 6 A 7.18

 

21. August 2019

Sachgrundlose Befristung zulässig Vorbeschäftigung vor 22 Jahre

Wird ein Arbeitnehmer 22 Jahre nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses erneut bei demselben Arbeitgeber eingestellt, gelangt das in § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG bestimmte Verbot der sachgrundlosen Befristung nach einer Vorbeschäftigung in verfassungskonformer Auslegung der Vorschrift regelmäßig nicht zur Anwendung. Das hat das Bundesarbeitsgericht, mit Urteil vom 21. August 2019, Az. 7 AZR 452/17, entschieden.

Die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts zu seiner Entscheidung finden Sie hier: Pressemitteilung zum Urteil vom 21. August 2019 - 7 AZR 452/17

 

13. Juni 2019

Bezzenberger Rechtsanwälte erwirken für Mandant eine einstweilige Verfügung gegen die Wikimedia Foundation Inc.

Wegen unzulässiger Verdachtsberichterstattung hat die Kanzlei Bezzenberger für ihren Mandanten eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung gegenüber der Wikimedia Foundation Inc. mit Sitz in den USA erwirkt. Das Landgericht Hamburg, Beschluss vom 13.06.2019, Az. 324 0 245/19, führte dazu aus, dass die Wikimedia Foundation Inc. als mittelbare Störerin verantwortlich sei, da sie vorgerichtlich substantiiert auf die Rechtsverletzung hingewiesen wurde, sodass ihr Prüfpflichten zur Überprüfung der geltend gemachten Rechtsverletzung oblagen. Diesen sei sie indes nicht erkennbar nachgekommen. Die Abschlusserklärung wurde in der Folgezeit abgegeben.

 

09. April 2019

Sender müssen für die Verbreitung von unzulässigen Verdachtsberichtserstattungen durch Dritte einstehen

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 09.04.2019, Az. VI ZR 89/18, entschieden, dass ein Sender, die durch die Verbreitung von unzulässiger Verdachtsberichtserstattung entstandenen Rechtsverfolgungskosten dem Verletzten zu erstatten hat. Dem Sender sei die Verbreitung von unzulässiger Verdachtsberichtserstattung durch Dritte zuzurechnen. Die verursachte Rechtsverletzung beruhe auf der Erstveröffentlichung. Der Sender müsse mit einer Verbreitung rechnen. Ob die Verbreitung dem Willen und dem Interesse des Senders entspreche, sei irrelevant.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: BGH, Urteil vom 09.04.2019 - VI ZR 89/18

 

19. März 2019

Der während der Elternzeit entstehende Urlaubsanspruch darf gekürzt werden

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 19.03.2019, Az. 9 AZR 362/18, entschieden, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch, der während der Elternzeit entsteht, nach § 17 Abs. 1 S. 1 BEEG gekürzt werden kann. Diese Vorschrift sei auch unionsrechtskonform. Das Unionsrecht gebiete es nicht, Arbeitnehmer, die wegen Elternzeit im Bezugszeitraum nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet waren, Arbeitnehmern gleichzustellen, die in diesem Zeitraum tatsächlich gearbeitet haben.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: BAG, Urteil vom 19.03.2019 - 9 AZR 362/18

 

10. März 2019

Im Rahmen von Sonderurlaub entsteht kein Anspruch auf Erholungsurlaub

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 19.03.2019, Az. 9 AZR 315/17, entschieden, dass kein Anspruch auf Erholungsurlaub entsteht, wenn ein Arbeitnehmer wegen eines vertraglich vereinbarten Sonderurlaubs in einem Kalenderjahr durchgehend nicht arbeitet. Damit ist das BAG von seiner ständigen Rechtsprechung abgerückt. Jedoch seien diese Grundsätze nicht auf andere Fälle eines ruhenden Arbeitsverhältnisses anwendbar. Die Besonderheit dieses Falles war, dass der Sonderurlaub zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde und die Hauptleistungspflichten einvernehmlich ausgesetzt wurden.

Die Pressemitteilung des BAG finden Sie hier: BAG, Urteil vom 19.03.2019 - 9 AZR 315/17

 

07. Februar 2019

Gebot fairen Verhandelns - Kein Widerruf eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrages nach § 355 BGB

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 07.02.2019, Az. 6 AZR 75/18 entschieden, dass dem Arbeitnehmer kein Verbraucherwiderrufsrecht nach § 355 BGB zusteht, nur weil der Aufhebungsvertrag in seiner Privatwohnung geschlossen wurde. Eine Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrages könne sich aber aus dem Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns ergeben. Dieses Gebot sei eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht und gebiete es, dass keine psychische Drucksituation von einer Seite geschaffen werde, die eine freie und überlegte Entscheidung des Vertragspartners über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages erheblich erschwere.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: BAG, Urteil vom 07.02.2019 - 6 AZR 75/18

 

23. Januar 2019

Keine sachgrundlose Befristung bei acht Jahre zuvor abgeschlossenem Arbeitsvertrag

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 23.01.2019, Az. 7 AZR 733/16, entschieden, dass die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrages nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG nicht zulässig ist, wenn zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber bereits acht Jahre zuvor ein Arbeitsverhältnis von etwa eineinhalbjähriger Dauer bestand. Dieser Arbeitsvertrag müsse eine vergleichbare Arbeitsaufgabe zum Gegenstand gehabt haben. Eine Befristung sei aber unter anderem in den Fällen möglich, in denen die Vorbeschäftigung sehr lange zurückliege, ganz anders geartet war oder nur von sehr kurzer Dauer gewesen sei. Damit hat das BAG seine bisherige Rechtsprechung, wonach die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund trotz des gesetzlichen Vorbeschäftigungsverbots möglich ist, wenn zwischen altem und neuem Arbeitsverhältnis mehr als drei Jahre Karenzzeit liegen, nach entsprechender Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgegeben.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: BAG, Urteil vom 23.01.2019 - 7 AZR 733/16

 

15. Januar 2019

Zur Zulässigkeit presserechtlicher Informationsschreiben

Der BGH hat mit Urteil vom 15. Januar 2019 – VI ZR 506/17 entschieden, dass die Übermittlung eines presserechtlichen Informationsschreibens in der Regel nicht rechtswidrig in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb eines Presseunternehmens eingreift. Derartige Schreiben zielen auf einen effektiven – möglichst bereits vor einer Verletzung wirksam werdenden – Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Sie dienen dazu, dem von einer befürchteten Rechtsverletzung Betroffenen bereits im Vorfeld Gehör zu gewähren und dadurch persönlichkeitsrechtsverletzende Rechtsverstöße von vorneherein zu verhindern oder jedenfalls ihre Weiterverbreitung einzuschränken. Hinter diesen schutzwürdigen Interessen hat das Interesse eines Presseunternehmens, presserechtliche Informationsschreiben nicht zu erhalten, in der Regel zurückzutreten. Eine andere Beurteilung ist allerdings dann geboten, wenn das übersandte Informationsschreiben von vorneherein ungeeignet ist, präventiven Rechtsschutz zu bewirken. Hiervon ist auszugehen, wenn es keine Informationen enthält, die dem Presseunternehmen die Beurteilung erlauben, ob Persönlichkeitsrechte durch eine etwaige Berichterstattung verletzt werden. So verhielt es sich im Streitfall.

Die Pressemitteilung des BGH in dieser Sache finden Sie hier: BGH, Urteil vom 15. Januar 2019 – VI ZR 506/17

 

10. Januar 2019

EGMR: Im Verfahren von Kachelmann- Foto haben die deutschen Gerichte das Recht auf freie Meinungsäußerung und Recht auf Privatsphäre richtig abgewogen

Mit seiner Entscheidung vom 10.01.2019, Az. 62721/13 und 6274/13 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Entscheidung des BGH bestätigt. Gegenstand des Verfahrens war ein Foto, das 2010 in der „Bild“-Zeitung abgedruckt war und das Kachelmann mit nacktem Oberkörper im Kreise von Mitgefangenen im Gefängnishof zeigte. Das gegen den Verlag ausgesprochene Verbot sei zwar ein Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung, jedoch überwiege bei der gebotenen Abwägung das Recht von Herrn Kachelmann auf Privatsphäre und sei daher gerechtfertigt.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: EGMR, Entscheidung vom 10.01.2019 - Az. 62721/13 und 6274/13

 

10. Januar 2019

Das Kopieren eines im Internet frei zugänglichen Fotos stellt eine Urheberrechtsverletzung dar

Der Bundesgerichtshof folgt der Rechtsprechung des EuGH und hat in seinem Urteil vom 10.01.2019, Az. I ZR 267/15, entschieden, dass ein im Rahmen eines Schülerprojekts auf der Webseite der Schule ohne Einwilligung des Fotografen hochgeladenes Foto der Stadt Córdoba das Urheberrecht des Fotografen verletze. Die Veröffentlichung eines urheberrechtlich geschützten Fotos bedürfe demnach der Zustimmung des Urhebers, auch wenn das Bild auf einer anderen Webseite frei verfügbar sei. Das Hochladen eines Fotos im Internet stelle ein genehmigungsbedürftiges „öffentliches Zugänglichmachen“ im Sinne des § 19 a UrhG dar. Eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von §15 Abs.2 Satz1 UrhG liege vor, wenn eine Fotografie auf eine Website eingestellt wird, die zuvor ohne beschränkende Maßnahme, die ihr Herunterladen verhindert, und mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers auf einer anderen Website veröffentlicht worden sei.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: EuGH, Urteil vom 10.01.2019 - I ZR 267/15

 

08. Januar 2019

Posts in sozialen Medien unterfallen nur dann dem UWG, wenn sie in einem Zusammenhang mit der Absatzförderung stehen

Das Kammergericht hat in seinem Urteil vom 08.01.2019, Az. 5 U 83/18, entschieden, dass Beiträge von Influencern nicht generell als kennzeichnungspflichtige Werbung anzusehen sind. Es müssen die Umstände im Einzelfall geprüft werden. Weltanschauliche, wissenschaftliche, redaktionelle oder verbraucherpolitische Äußerungen unterfallen nicht dem UWG. Indizien für kennzeichnungspflichtige Werbung seien der geringe journalistische Gehalt eines Beitrags, anderweitige Werbetätigkeit für Dritte in sozialen Medien gegen Entgelt, öffentliche Berichterstattung über die professionelle Bloggertätigkeit des in Anspruch genommenen und eine Verlinkung auf Online-Shops Dritter.

Den Link zur Entscheidung finden Sie hier: KG, Urteil vom 08.01.2019 - 5 U 83/18